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Zweitwohnungssteuer

Seit dem 01.01.2006 erhebt die Stadt Kempten (Allgäu) eine Zweitwohnungssteuer. Der Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich alle Personen, die in Kempten eine Wohnung nutzen, die als Nebenwohnung gemeldet ist oder zu melden wäre.

Höhe: 10 % der Jahresnettokaltmiete
 

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