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Zweitwohnungssteuer

Seit dem 01.01.2006 erhebt die Stadt Kempten (Allgäu) eine Zweitwohnungssteuer. Der Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich alle Personen, die in Kempten eine Wohnung nutzen, die als Nebenwohnung gemeldet ist oder zu melden wäre.

Höhe: 10 % der Jahresnettokaltmiete
 

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag:
8.00 - 12.00 Uhr
Montag zusätzlich:
14.30 - 17.30 Uhr
Mittwoch zusätzlich:
12.00 - 13.00 Uhr

Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung.


Postanschrift:
Stadt Kempten (Allgäu)
Rathausplatz 22
87435 Kempten (Allgäu)

E-Mail:
poststelle@kempten.de

Fax:
0831 2525-1026

Telefon (0831) 115:
alle Behördeninformationen unter einer Nummer, besetzt Montag bis Freitag 7.30 - 18.00 Uhr





Ansprechpartner

Julia Schmid
+49 831 2525-3155
Julia.Schmid@kempten.de
Rathausplatz 22
87435 Kempten (Allgäu)

Informationen zur Zweitwohnungssteuer