Zulassungsstelle der Stadt Kempten (Allgäu)
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wir versuchen auch in dieser schwierigen Zeit bestmöglich für Sie da zu sein.
Vielen Dank für Ihr Verständnis, dass Sie uns derzeit nur mit Termin besuchen können.
Ab 01.05.2022 wird das Tragen einer FFP2-Maske in allen Gebäuden der Stadtverwaltung empfohlen.
Derzeit sind folgende Vorgänge bei der Online-Zulassungsbehörde möglich:
> Abmeldung eines Fahrzeuges
> Wiederzulassung nach Stilllegung
> Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges
> Anmeldung eines Fahrzeuges und
> Änderung der Halterdaten
Zusätzliche Informationen rund um die internetbasierte Zulassung finden Sie beim Bundesministerium für Verkehr
Auch hier finden Sie Informationen zu den verschiedenen Vorgängen:
Wunschkennzeichen online reservieren
Terminreservierung
Abmeldung eines Fahrzeuges
Wiederzulassung nach Stilllegung
Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges
Anmeldung eines Fahrzeuges
Änderung der Halterdaten
Änderung technischer Daten
Kurzzeitkennzeichen
Ausfuhrkennzeichen
Online Abmeldung
Feinstaubplakette
Bitte beachten Sie: Eine Zulassung kann bei Kfz.-Steuerrückständen nicht erfolgen. Die Gebührenrückstände sind beim Hauptzollamt Augsburg, Standort 87435 Kempten (Allgäu), Bahnhofplatz 3, zu begleichen. Der vom Hauptzollamt erstellte Beleg (10 Tage Gültigkeit) ist bei der Zulassung eines Fahrzeuges vorzulegen.
Weitere Informationen zu den Online-Diensten der Stadt Kempten erhalten Sie auf www.kempten.de/digital
Eine gute Fahrt wünschen Ihnen die Mitarbeiter des BürgerServices Zulassung/Fahrerlaubnis der Stadt Kempten.