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Wohnungsstelle der Stadt Kempten

 

telefonisch erreichbar Montag - Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr.

Beratung von Wohnungssuchenden für öffentlich geförderte Mietwohnungen  (Sozialwohnungen).

Wenn das Gesamteinkommen aller Haushaltsangehörigen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet, können Sie sich als Wohnungssuchende/r für eine öffentlich geförderte Wohnung vormerken lassen. Der Vormerkantrag gilt ein Jahr ab Antragstellung und kostet 15 Euro.

Mit dem Wohnberechtigungsschein, den sie von uns nach Antragstellung erhalten, können Sie sich bei einem Vermieter Ihrer Wahl um eine freie Wohnung bewerben. Öffentlich geförderte Wohnung dürfen nicht an Wohngemeinschaften vergeben werden. Die Entscheidung, ob ein Mietvertrag zustande kommt, trifft der jeweilige Vermieter. Die Anträge liegen auch an den Pforten der Stadtverwaltung zur Abholung bereit.

 

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Antragstellung mit:

 

• Ausgefüllten Wohnungsantrag (Formular im Download)

 

• Aufenthaltstitel

 

• Einkommensnachweise (Formular im Download) von allen Personen der zukünftigen Wohnung (z.B. aktueller Rentenbescheid, Arbeitslosengeldbescheid, Bürgergeldbescheid)

 

• Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers (Formular im Download) bei bereits längerem Arbeitsverhältnis oder

 

• bei neu aufgenommener Tätigkeit den Arbeitsvertrag und die letzten 3 Lohn/Gehaltsabrechnungen

 

• Schwerbehindertenausweis

 

• Mutterpass

 

• Nachweis von Unterhaltszahlungen

 

• Kopie des gesamten Elterngeldbescheides

 

• Bei jungen Ehepaaren (nicht länger als 7 Jahre verheiratet) die Kopie der Heiratsurkunde

 

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Adresse:

Stadt Kempten (Allgäu)
Gerberstraße 2
87435 Kempten (Allgäu)

Behördennummer (0831) 115:

alle Behördeninformationen unter einer Nummer, besetzt Montag bis Freitag 7.30 - 18.00 Uhr

Termine nur nach Vereinbarung:

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Linß
Tel. 0831 2525-5551