Wohnungsstelle der Stadt Kempten
Beratung von Wohnungssuchenden für öffentlich geförderte Mietwohnungen (Sozialwohnungen).
Wenn das Gesamteinkommen aller Haushaltsangehörigen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet, können Sie sich als Wohnungssuchende/r für eine öffentlich geförderte Wohnung vormerken lassen. Der Vormerkantrag gilt ein Jahr ab Antragstellung und kostet 15 Euro.
Mit diesem Antrag, den sie von uns nach Antragstellung erhalten, können Sie sich bei einem Vermieter Ihrer Wahl um eine freie Wohnung bewerben. Öffentlich geförderte Wohnung dürfen nicht an Wohngemeinschaften vergeben werden. Die Entscheidung, ob ein Mietvertrag zustande kommt, trifft der jeweilige Vermieter. Die Anträge liegen auch an den Pforten der Stadtverwaltung zur Abholung bereit.
Zur Antragsabgabe bieten wir Ihnen folgende Möglichkeiten an:
- persönliche Antragsabgabe, bitte vereinbaren Sie hierfür einen telefonischen Termin unter der Tel. 0831/2525 -5551.
- per Post an die Gerberstr. 2, 87435 Kempten (Allgäu) mit ausgefüllten Wohnungsantrag und allen Einkommensunterlagen sowie den unterschriebenen Einkommenserklärungen (siehe Download)
- per Email: Wohnungswesen@kempten.de mit ausgefüllten Wohnungsantrag und allen Einkommensunterlagen sowie den unterschriebenen Einkommenserklärungen (siehe Download)
- online über den Link Wohnungsantrag digital
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Antragstellung mit:
• Ausgefüllten Wohnungsantrag (Formular im Download)
• Einkommensnachweise (Formular im Download) von allen Personen der zukünftigen Wohnung (z.B. aktueller Rentenbescheid, Arbeitslosengeldbescheid, Jobcenterbescheid)
• Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers (Formular im Download) bei bereits längerem Arbeitsverhältnis oder
• bei neu aufgenommener Tätigkeit den Arbeitsvertrag und die letzten 3 Lohn/Gehaltsabrechnungen
• Schwerbehindertenausweis
• Mutterpass
• Nachweis von Unterhaltszahlungen
• Kopie des gesamten Elterngeldbescheides
• Bei jungen Ehepaaren (nicht länger als 7 Jahre verheiratet) die Kopie der Heiratsurkunde