Stadt Kempten Rathaus & Politik Die Kommune Stadtverwaltung Verwaltungsstruktur Referat Recht, Finanzen und Sicherheit - Wolfgang Klaus Amt für BürgerService Einwohnerwesen Wohnsitz an-/ab-/ummelden

Hinweis

Ein Besuch des Einwohnermeldeamtes ist nur noch mit einem vorab vereinbarten Termin möglich. Sie können Termine online über untenstehenden Link für die entsprechende Dienstleistung buchen. Nach der Buchung erhalten Sie eine Bestätigungsemail mit einem QR-Code sowie Termincode. Diesen benötigen Sie für den Check-In in unserem Eingangsbereich am Tag Ihres Termins.

  • Einwohnerwesen → 0831 115

Online - Terminvereinbarung

 

Wohnsitz an- und ummelden

Wenn Sie nach Kempten ziehen (auch als Zweit-/Nebenwohnsitz), müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden. Wenn Sie im Stadtgebiet umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen ummelden.
Den Zuzug, sowie Umzug und Wegzug erledigen Bürger/-innen mit deutscher Staatsangehörigkeit im Einwohnermeldeamt und alle ausländischen Staatsangehörigen im Ausländeramt der Stadtverwaltung Kempten (Allgäu).

Voraussetzungen
  • An Ihrem vorherigen Wohnort müssen Sie sich nicht abmelden. Dies erfolgt automatisch, wenn Sie sich in Kempten anmelden.
  • Bei mehreren Wohnungen in Deutschland:
    Sie müssen festlegen, wo Ihr Hauptwohnsitz ist. Dieser befindet sich dort, wo Sie die überwiegende Zeit verbringen.
  • Bei Anmeldung eines Nebenwohnsitzes:
    Die Anmeldung kann nur am Nebenwohnsitz, die Abmeldung am Haupt-/ oder Nebenwohnsitz erfolgen.
  • Wenn Sie selbst verhindert sind:
    Die Anmeldung kann durch eine andere Person unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen (ausgefülltes An- bzw. Ummeldeformular, Ausweisdokumente der umzumeldenden Personen, Vollmacht und Ausweis der bevollmächtigten Person) erfolgen.
  • Bei Ehegatten, Lebenspartnern und Familienangehörigen, die gemeinsam zu- bzw. umziehen:
    können von nur einer der Personen (bei Familien - ein Elternteil) an- bzw. umgemeldet werden.
  • Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr:
    müssen von ihrem gesetzlichen Vertreter angemeldet werden. Wird die Wohnung eines Personensorgeberechtigten bezogen, genügt es, wenn dieser die Anmeldung vornimmt.
  • Sofern für eine volljährige Person ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung.
  • Bei Anmeldung durch Dritte in Altersheim/Pflegeeinrichtung --> ausgefülltes u. unterschriebenes Anmeldeformular bzw. Bestätigung vom Heim über die Unterbringung (bei Personen die nicht mehr unterschreiben können) oder notariell beglaubigte Vollmacht
 
Benötigte Unterlagen
  • Gültiges Ausweisdokument einer der meldepflichtigen Personen
  • Bestätigung des Wohnungsgebers/ Eigentümers über den Einzug. (Formular siehe Seitenleiste)
  • Bei bevollmächtigten Personen: ausgefülltes und unterschriebenes An- bzw. Ummeldeformular (Formulare siehe Seitenleiste) + Ausweisdokumente der nicht anwesenden Personen

 

Gebühren

keine

 

Elektronische Wohnsitzanmeldung

Du hast viel zu tun mit deinem Umzug innerhalb Kemptens oder bist neu in der Stadt?

 

Jetzt hast du noch mehr Zeit zum Entdecken, denn du kannst deine Wohnsitzanmeldung schnell und unkompliziert von zuhause oder unterwegs erledigen. Halte hierfür lediglich deine BayernID oder BundID bereit. Der Antrag wird automatisch an unser Einwohnermeldeamt geschickt und deinen neuen Adressaufkleber schicken wir dir danach mit der Post zu.

 

Mit nur einem Klick zum Online-Antrag.

 

Noch keine Bayern-ID? Hier geht’s zur Anleitung.

Noch keine Bund-ID? Hier geht’s zur Anleitung.

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Wohnsitz abmelden

Wenn Sie innerhalb von Deutschland umziehen, brauchen Sie sich nicht abmelden. Dies erfolgt automatisch, wenn Sie Ihren neuen Wohnsitz anmelden.
Eine Abmeldung ist nur bei Wegzug aus der Stadt Kempten (Allgäu) ins Ausland oder Wegfall eines Nebenwohnsitzes außerhalb Kemptens erforderlich (hier gilt eine Frist von zwei Wochen nach Wegzug/Wegfall der Wohnung).

!!! Eine persönliche Vorsprache ist nicht zwingend erforderlich !!!

Voraussetzung

  • Bei Familien:
    Die Abmeldung kann von einem Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner oder Elternteil vorgenommen werden.
  • Bei Minderjährigen bis 16 Jahre:
    Muss mindestens eine Erziehungsberechtigte Person bei der Abmeldung mit anwesend sein.
  • Bei Betreuungen:
    Wenn der Betreuer den Aufenthalt bestimmen kann, oder ein Einwilligungsvorbehalt für den Betreuten angeordnet ist, muss der Betreuer die Abmeldung vornehmen, sowie seine Betreuungsvollmacht nachweisen.
  • Bei Aufgabe eines Nebenwohnsitzes:
    Die Abmeldung des Nebenwohnsitzes (wenn dieser ersatzlos wegfällt) kann nur am Hauptwohnsitz erfolgen.
  • Abmeldung ins Ausland:
    Eine Abmeldung ins Ausland kann frühestens 7 Tage vor Wegzug aufgenommen werden.

 

Benötigte Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • wenn Sie die Abmeldung per Post oder durch eine dritte Person schicken:
    zusätzlich zum unterschriebenen Abmeldeformular eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses

 

Gebühren
keine

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Sie haben Fragen?

Nutzen Sie bitte unser Kontaktformular

Adresse:

Stadt Kempten (Allgäu)
Rathausplatz 22
87435 Kempten (Allgäu)

Behördennummer (0831) 115:

alle Behördeninformationen unter einer Nummer, besetzt Montag bis Freitag 7.30 - 18.00 Uhr

Termine nur nach Vereinbarung:

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