Wohnsitz an- und ummelden
Wenn Sie nach Kempten ziehen (auch als Zweit-/Nebenwohnsitz), müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden. Wenn Sie im Stadtgebiet umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen ummelden.
Den Zuzug, sowie Umzug und Wegzug erledigen Bürger/-innen mit deutscher Staatsangehörigkeit im Einwohnermeldeamt und alle ausländischen Staatsangehörigen im Ausländeramt der Stadtverwaltung Kempten (Allgäu).
- An Ihrem vorherigen Wohnort müssen Sie sich nicht abmelden. Dies erfolgt automatisch, wenn Sie sich in Kempten anmelden.
- Bei mehreren Wohnungen in Deutschland:
Sie müssen festlegen, wo Ihr Hauptwohnsitz ist. Dieser befindet sich dort, wo Sie die überwiegende Zeit verbringen. - Bei Anmeldung eines Nebenwohnsitzes:
Die Anmeldung kann nur am Nebenwohnsitz, die Abmeldung hingegen nur am Hauptwohnsitz erfolgen. - Wenn Sie selbst verhindert sind:
Die Anmeldung kann durch eine andere Person unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen (ausgefülltes An- bzw. Ummeldeformular, Ausweisdokumente der umzumeldenden Personen, Vollmacht und Ausweis der bevollmächtigten Person) erfolgen. - Bei Ehegatten, Lebenspartnern und Familienangehörigen, die gemeinsam zu- bzw. umziehen:
können von nur einer der Personen (bei Familien - ein Elternteil) an- bzw. umgemeldet werden. - Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr:
müssen von ihrem gesetzlichen Vertreter angemeldet werden. Wird die Wohnung eines Personensorgeberechtigten bezogen, genügt es, wenn dieser die Anmeldung vornimmt. - Sofern für eine volljährige Person ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung.
- Bei Anmeldung durch Dritte in Altersheim/Pflegeeinrichtung --> ausgefülltes u. unterschriebenes Anmeldeformular bzw. Bestätigung vom Heim über die Unterbringung (bei Personen die nicht mehr unterschreiben können) oder notariell beglaubigte Vollmacht
- Gültiges Ausweisdokument einer der meldepflichtigen Personen
- Bestätigung des Wohnungsgebers/ Eigentümers über den Einzug. (Formular siehe Seitenleiste)
- Bei bevollmächtigten Personen: ausgefülltes und unterschriebenes An- bzw. Ummeldeformular (Formulare siehe Seitenleiste) + Ausweisdokumente der nicht anwesenden Personen
Gebühren
keine
Wohnsitz abmelden
Wenn Sie innerhalb von Deutschland umziehen, brauchen Sie sich nicht abmelden. Dies erfolgt automatisch, wenn Sie Ihren neuen Wohnsitz anmelden.
Eine Abmeldung ist nur bei Wegzug aus der Stadt Kempten (Allgäu) ins Ausland oder Wegfall eines Nebenwohnsitzes außerhalb Kemptens erforderlich (hier gilt eine Frist von zwei Wochen nach Wegzug/Wegfall der Wohnung).
!!! Eine persönliche Vorsprache ist nicht zwingend erforderlich !!!
Voraussetzung
- Bei Familien:
Die Abmeldung kann von einem Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner oder Elternteil vorgenommen werden. - Bei Minderjährigen bis 16 Jahre:
Muss mindestens eine Erziehungsberechtigte Person bei der Abmeldung mit anwesend sein. - Bei Betreuungen:
Wenn der Betreuer den Aufenthalt bestimmen kann, oder ein Einwilligungsvorbehalt für den Betreuten angeordnet ist, muss der Betreuer die Abmeldung vornehmen, sowie seine Betreuungsvollmacht nachweisen. - Bei Aufgabe eines Nebenwohnsitzes:
Die Abmeldung des Nebenwohnsitzes (wenn dieser ersatzlos wegfällt) kann nur am Hauptwohnsitz erfolgen. - Abmeldung ins Ausland:
Eine Abmeldung ins Ausland kann frühestens 7 Tage vor Wegzug aufgenommen werden.
- Personalausweis oder Reisepass
- wenn Sie die Abmeldung per Post oder durch eine dritte Person schicken:
zusätzlich zum unterschriebenen Abmeldeformular eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses