Wohnraumförderung
Das Wohnen in einem Eigenheim oder in einer Eigentumswohnung ist für viele Menschen ein wichtiges Lebensziel. Der Freistaat Bayern und die Bayern Labo fördern mit attraktiven Zinskonditionen den Bau oder Erwerb und die Erweiterung von Wohnungen oder Häusern zur Eigennutzung. Insbesondere Familien mit Kindern mit geringen oder durchschnittlichen Einkommen werden unterstützt, um sich den Traum von Eigenwohnraum zu erfüllen.
Um älteren und behinderten Menschen weiterhin ein selbstbestimmtes Leben in vertrauter Umgebung zu ermöglichen, unterstützt der Freistaat Bayern die behindertengerechte Anpassung von bestehenden Eigenwohnraum und Mietwohnungen im Zweifamilienhaus.
- WOHNRAUMFÖRDERUNG ZUR EIGENNUTZUNG
Der Neubau, der Erwerb von neuen und gebrauchten Immobilien wird mit staatlichen Baudarlehen und/oder mit zinsverbilligten Darlehen und Zuschüssen gefördert.
Allgemeine Voraussetzungen für die Eigenwohnraumförderung:
Eine nach der Haushaltsgröße gestaffelte Einkommensgrenze und angemessene Wohnungsgröße darf nicht überschritten werden. Ausreichend Eigenkapital muss vorhanden sein. Weitere Voraussetzungen zur Antragsberechtigung sind individuell im Gespräch mit der Bewilligungsstelle zu erfahren.
Einen schnellen Überblick und weitere Informationen zu den Förderprogrammen, der Einkommensberechnung und weitere Hinweise zum Antragsprozess finden Sie unter https://bayernlabo.de
Rechtsgrundlagen und Formulare zur Eigenwohnraumförderung können Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums einsehen und herunterladen. https://www.stmb.bayern.de/wohnen/foerderung/index.php
Die online-Antragstellung ist nur mit Registrierung und Anmeldung im Serviceportal der Bayern Labo möglich. Eine Bayern ID ist dafür Voraussetzung.
https://banking.bayernlb.de/bayernlabo
Wir empfehlen die rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der Mitarbeiterin der Bewilligungsstelle.
Wichtige Hinweise:
Der Antrag auf Fördermittel ist zwingend vor Abschluss des notariellen Kaufvertrages bzw. vor Baubeginn zu stellen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Fördermitteln.
- ANPASSUNGSMAßNAHMEN VON EIGENWOHNRAUM
Als Maßnahmen kommen beispielsweise der barrierearme bzw. barrierefreie Badumbau, der Einbau eines Treppenliftes oder einer Rampe für Rollstuhlfahrer und die behindertengerechte Änderung des Wohnungszuschnitts in Betracht.
Allgemeine Voraussetzungen für Anpassungsmaßnahmen:
Der Haushalt der begünstigten Person darf eine nach der Haushaltsgröße gestaffelte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Ein ärztliches Attest, ein Pflegegrad oder ein Schwerbehindertenausweis mind. 50 GdB muss vorliegen. Die durchzuführende Maßnahme hat im Zusammenhang mit der Behinderung zu stehen.
Informationen zu den Förderbedingungen für selbstgenutzten Eigenwohnraum sowie Mietwohnraum im Zweifamilienhaus erhalten Sie bei der Mitarbeiterin der Bewilligungsstelle.
Weitere Informationen zur Förderung und Formulare finden Sie unter:
https://www.stmb.bayern.de/wohnen/foerderung/index.php
Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Fördermitteln.