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Wohnraumförderung

Selbst genutztes Wohnungseigentum hat einen hohen gesellschaftlichen und sozialen Wert. Der Freistaat Bayern und die Bayerische Landesbodenkreditanstalt fördern deshalb die Bildung von Eigenwohnraum. So können sich insbesondere junge Familien in der Heimatregion ein Zuhause aufbauen.

Um Menschen mit Behinderung die Nutzung ihres Wohnraumes zu erleichtern, unterstützt der Freistaat Bayern die behindertengerechte Anpassung von bestehendem Eigen- und Mietwohnraum. Dadurch können Menschen auch bei eintretender Behinderung in ihrer vertrauten Umgebung bleiben.

 

  • Eigenwohnraum

Gefördert werden der Bau, Erwerb von neuen und gebrauchten Immobilien mit zinsgünstigen staatlichen Baudarlehen und / oder mit zinsverbilligten Darlehen und Zuschüssen.

 

Allgemeine Voraussetzungen:

 

Eine nach der Haushaltsgröße gestaffelte Einkommensgrenze und Wohnungsgröße darf nicht überschritten werden. Eigenkapital muss vorhanden sein.

 

Für einen schnellen Überblick stehen Ihnen auf der Internetseite der Bayern Labo Broschüren, Merkblätter und ein Förderlotse zur Einkommensberechnung zur Verfügung. https://bayernlabo.de/eigenwohnraumfoerderung

 

Der Antrag auf Fördermittel ist vor Abschluss des notariellen Kaufvertrages bzw. vor Baubeginn zu stellen.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Fördermitteln.

 

Entsprechende Antragsformulare finden Sie unter: http://www.stmb.bayern.de/wohnen/foerderung/wohneigentum/index.php

 

  • behindertengerechte Anpassung

Als Maßnahmen kommen beispielsweise der Einbau eines Treppenliftes oder einer Rampe für Rollstuhlfahrer, die Änderung des Wohnungszuschnitts oder der Umbau bzw. Einbau behindertengerechter sanitärer Anlagen in Betracht.

 

Gefördert wird mit einem leistungsfreien staatlichen Baudarlehen.

 

Allgemeine Voraussetzungen:

 

Der Haushalt der begünstigten Person darf eine nach der Haushaltsgröße gestaffelte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Ein ärztliches Attest oder ein Schwerbehindertenausweis muss vorliegen.

 

Der Antrag ist in der Regel vor Ausführung der Maßnahme zu stellen.

Für die Förderung von Mietwohnraum ist die Regierung von Schwaben zuständig.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Fördermitteln.

 

Entsprechende Formulare finden Sie unter: http://www.stmb.bayern.de/wohnen/foerderung/barrierefreieswohnen/index.php

 

  • EOF-Zusatzförderung für Mietwohnraum

 

Als Mieter in einer EOF geförderten Wohnanlage kann, entsprechend der bereits zugeordneten Einkommensstufe, eine Zusatzförderung mit einem Erst- oder Wiederholungsantrag beantragt werden. Die bewilligte Zusatzförderung reduziert die monatliche Mietbelastung. Ein Änderungsantrag ist bei laufenden Bewilligungen zu stellen, wenn sich Einkommen reduziert oder sich die Haushaltsgröße (= Anzahl der Personen) verändert.

 

Das Formular Antrag Zusatzförderung kann unter dem Link: http://www.stmb.bayern.de/wohnen/foerderung/Mietwohnungen/index.php zum Ausfüllen heruntergeladen oder digital mittels Bayern ID unter dem Link: Mietwohnung; Beantragung einer Zusatzförderung - BayernPortal (freistaat.bayern) online gestellt werden.

Dem Antrag sind sämtliche Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen, für den Zeitraum der letzten 12 Monate, beizufügen bzw. digital zu übermitteln.

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Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag:
08.00 - 12.00 Uhr
Montag:
14.30 - 17.30 Uhr
Mittwoch:
08.00 - 13.00 Uhr

Nur mit vorheriger Terminvereinbarung (auch außerhalb der Öffnungszeiten)


Postanschrift:
Stadt Kempten (Allgäu)
Rathausplatz 22
87435 Kempten (Allgäu)

E-Mail:
poststelle@kempten.de

Fax:
+49 831 2525-9334

Telefon (0831) 115:
alle Behördeninformationen unter einer Nummer, besetzt Montag bis Freitag
07.30 - 18.00 Uhr

Weitere Informationen erhalten Sie von:

Frau Köhler
+49 831 2525-5550
wohnungswesen@kempten.de
Gerberstraße 2
87435 Kempten (Allgäu)