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Wohngeld-Plus-Reform

Bei der Entscheidung über Wohngeldanträge ist momentan mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Uns ist bewusst, dass die aktuelle Lage für viele Haushalte durch die steigenden Preise gerade besonders herausfordernd ist. Durch die von der Bundesregierung sehr kurzfristig auf den Weg gebrachten Verbesserungen der Wohngeldleistungen zum 1. Januar 2023 kommt es momentan jedoch zu einem sehr großen Antragsaufkommen und entsprechenden Bearbeitungsrückständen. Seien Sie versichert, dass sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Kräften bemühen, die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten.  

Indem Sie Ihren Antrag vollständig und mit den erforderlichen Nachweisen einreichen und von nicht zwingend notwendigen Nachfragen (z.B. zum Bearbeitungsstand) absehen, können auch Sie dazu beitragen, die Bearbeitung zu beschleunigen.

 

Einen Anhaltspunkt, ob und in welcher Höhe Ihnen ein Anspruch auf Wohngeld zusteht, kann Ihnen der Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen liefern (Link Wohngeldrechner 2023). Unter (Link Wohngeld-Plus-Liste) finden Sie auch weitere Informationen zum ab dem 1. Januar 2023 geltenden Wohngeldrecht.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis und danken für Ihre Geduld.

 

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Wohngeld

Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum geleistet.

Einen Mietzuschuss erhalten beispielsweise Mieter einer Wohnung, Untermieter oder Heimbewohner. Den Lastenzuschuss können Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung für den selbstgenutzten Wohnraum beantragen.

 

Wohngeld wir nur auf Antrag geleistet.

 

Bei der Berechnung des Wohngeldanspruchs sind vor allem die Anzahl der Haushaltsmitglieder, die Höhe des Gesamteinkommens und die Höhe der Miete bzw. Belastung ausschlaggebend. Grundsätzlich gilt: Empfänger von Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Empfänger von anderen Sozialleistungen erhalten kein Wohngeld.

 

Mit dem Antrag sind auf jeden Fall Nachweise über das Jahreseinkommen, die Rente, die Miete oder die Belastung einzureichen.

 

Weitere Informationen zum Wohngeld finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministerium unter diesem Link.


 

Die Dokumente sind als Kopie oder in digitaler Form einzureichen. Nur deutlich gekennzeichnete Originaldokumente werden zurückgeschickt, alle anderen Dokumente in Papierform werden nach Verwendung sofort vernichtet!

 

Die Antragstellung ist per Post, per Fax, als Anhang einer Email und vor allem auch Online möglich.

Für persönliche Antragsabgabe/Antragstellung ist ein Termin mit der zuständigen Sachbearbeiterin / dem zuständigen Sachbearbeiter zu vereinbaren.

 

Einen Überblick über weitere finanzielle Leistungen erhalten Sie hier.

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Nutzen Sie bitte unser Kontaktformular


Adresse:

Stadt Kempten (Allgäu)
Gerberstraße 2
87435 Kempten

Behördennummer (0831) 115:

alle Behördeninformationen unter einer Nummer, besetzt Montag bis Freitag 7.30 - 18.00 Uhr


Termine nur nach Vereinbarung:



Weitere Informationen erhalten Sie von:

N. Huber
Buchstabenbereich A-DEN
Tel. 0831 2525-5538

T. Reither
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Tel. 0831 2525-5536

R. Luxenhofer
Buchstabenbereich GES-HAM
Tel. 0831 2525-5533

B. Yagkan
Buchstabenbereich HAN-KK
Tel. 0831 2525-5534

P. Klein
Buchstabenbereich KL-MAX
Tel. 0831 2525-5532

S. Ronge
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Tel. 0831 2525-5537

N. Pfleghart
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K. Kaiser
Buchstabenbereich SOM-Z
Tel. 0831 2525-5535