Wohngeld-Plus-Reform
Bei der Entscheidung über Wohngeldanträge ist momentan mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Uns ist bewusst, dass die aktuelle Lage für viele Haushalte durch die steigenden Preise gerade besonders herausfordernd ist. Durch die von der Bundesregierung sehr kurzfristig auf den Weg gebrachten Verbesserungen der Wohngeldleistungen zum 1. Januar 2023 kommt es momentan jedoch zu einem sehr großen Antragsaufkommen und entsprechenden Bearbeitungsrückständen. Seien Sie versichert, dass sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Kräften bemühen, die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten.
Indem Sie Ihren Antrag vollständig und mit den erforderlichen Nachweisen einreichen und von nicht zwingend notwendigen Nachfragen (z.B. zum Bearbeitungsstand) absehen, können auch Sie dazu beitragen, die Bearbeitung zu beschleunigen.
Einen Anhaltspunkt, ob und in welcher Höhe Ihnen ein Anspruch auf Wohngeld zusteht, kann Ihnen der Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen liefern (Link Wohngeldrechner 2023). Unter (Link Wohngeld-Plus-Liste) finden Sie auch weitere Informationen zum ab dem 1. Januar 2023 geltenden Wohngeldrecht.
Wir bitten um Ihr Verständnis und danken für Ihre Geduld.
Wohngeld
Das Wohngeld der Stadt Kempten dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum geleistet.
Einen Mietzuschuss erhalten beispielsweise Mieter einer Wohnung, Untermieter oder Heimbewohner. Den Lastenzuschuss können Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung für den selbstgenutzten Wohnraum beantragen.
Wohngeld wir nur auf Antrag geleistet.
Bei der Berechnung des Wohngeldanspruchs sind vor allem die Anzahl der Haushaltsmitglieder, die Höhe des Gesamteinkommens und die Höhe der Miete bzw. Belastung ausschlaggebend. Generell gilt: Empfänger von Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Empfänger von Sozialleistungen erhalten kein Wohngeld.
Mit dem Antrag sind auf jeden Fall Nachweise über das Jahreseinkommen, die Rente, die Miete oder die Belastung einzureichen.
Bitte vereinbaren Sie für Vorsprachen, insbesondere zur Abgabe des Wohngeldantrags, einen Termin, damit Ihr Sachbearbeiter die notwendige Zeit für Sie einplanen kann.
Sollten Sie einen Antrag auf Wohngeld stellen wollen, können Sie unter folgenden Links die wichtigsten Formulare herunterladen.
Weitere Informationen zum Wohngeld des Bauministerium
Konto-Bestätigung
Zusatzblatt zum Wohngeldantrag