Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung bei der Stadt Kempten (Allgäu)
Die Wiederzulassung ist die Zulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges auf denselben Halter.
Notwendige allgemeine Unterlagen
- gültigen Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
- bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen:
Handels- bzw. Vereinsregisterauszug ggf. Gewerbeanmeldung (Ausweiskopie(n) vom/n Unterschriftenberechtigten) - elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- SEPA-Kombimandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren
- Vollmacht, wenn die Zulassung im Auftrag erledigt wird (Ausweis des Bevollmächtigten)
- Bei Zulassung auf eine minderjährige Person ist die Einwilligung beider Elternteile bzw. Erziehungsberechtigten, die Vorlage beider Ausweise und die Benennung eines Zustellbevollmächtigten erforderlich.
Fahrzeugunterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung
- soweit vorgeschrieben Prüfbuch und Prüfprotokoll der letzten Sicherheitsprüfung
- bisherige Kennzeichenschilder
Gebührenrahmen: 12,40 - 21,10 EUR