Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung bei der Stadt Kempten (Allgäu)
Wenn Sie Ihr Anliegen vor Ort erledigen möchten, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung, um längere Wartezeiten zu vermeiden.
Die Wiederzulassung ist die Zulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges auf denselben Halter.
Notwendige allgemeine Unterlagen
- gültigen Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
- bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen:
Handels- bzw. Vereinsregisterauszug ggf. Gewerbeanmeldung (Ausweiskopie(n) vom/n Unterschriftenberechtigten) - elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- SEPA-Kombimandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren
- Vollmacht, wenn die Zulassung im Auftrag erledigt wird (Ausweis des Bevollmächtigten)
- Bei Zulassung auf eine minderjährige Person ist die Einwilligung beider Elternteile bzw. Erziehungsberechtigten, die Vorlage beider Ausweise und die Benennung eines Zustellbevollmächtigten erforderlich.
Fahrzeugunterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung
- soweit vorgeschrieben Prüfbuch und Prüfprotokoll der letzten Sicherheitsprüfung
- bisherige Kennzeichenschilder
Gebührenrahmen: ca. 26,20 - 43,40 EUR