Zulassung
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Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung bei der Stadt Kempten (Allgäu)

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Die Wiederzulassung ist die Zulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges auf denselben Halter.

Notwendige allgemeine Unterlagen

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
  • bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen:
    Handels- bzw. Vereinsregisterauszug  ggf. Gewerbeanmeldung (Ausweiskopie(n) vom/n Unterschriftenberechtigten)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • SEPA-Kombimandat  zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren
  • Vollmacht, wenn die Zulassung im Auftrag erledigt wird (Ausweis des Bevollmächtigten)
  • Bei Zulassung auf eine minderjährige Person ist die Einwilligung beider Elternteile bzw. Erziehungsberechtigten, die Vorlage beider Ausweise und die Benennung eines Zustellbevollmächtigten erforderlich.


Fahrzeugunterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I  bzw. Fahrzeugschein
  • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung
  • soweit vorgeschrieben Prüfbuch und Prüfprotokoll der letzten Sicherheitsprüfung
  • bisherige Kennzeichenschilder


Gebührenrahmen:    ca. 26,20 - 43,40 EUR

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Adresse:

Bahnhofstr. 80
87435 Kempten (Allgäu)

Behördennummer (0831) 115:

alle Behördeninformationen unter einer Nummer, besetzt Montag bis Freitag 7.30 - 18.00 Uhr

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Fax:       0831/2525-3450
E-Mail:   
buergerservice-zulassung@kempten.de