Hausmüll- und Wertstofferfassung
Die Stadt Kempten hat sich als entsorgungspflichtige Körperschaft mit benachbarten Landkreisen im Zweckverband für Abfallwirtschaft (ZAK) zusammengeschlossen. In sämtlichen Fragen der Müllentsorgung und der Wertstofferfassung (Müllabfuhr, Tonnenbestellung, Grünmüllabfuhr, Wertstoffhöfe, Kompostplatz, Bauschuttdeponie, etc.) wenden Sie sich bitte an den ZAK - Kempten, Telefon 0831/25282-10.
Abfallrecht
Das Amt für Umwelt- und Naturschutz ist die Vollzugsbehörde für das staatliche Abfallrecht für die Stadt Kempten (Allgäu). Als Grundlage dienen hierzu die Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes und des nachgeordneten Regelwerks, d.h. die aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, wie z.B. Verpackungsgesetz, Altholzverordnung etc.
Der Schwerpunkt in diesem Tätigkeitsbereich liegt vor allem in der
◾Überwachung von Anlagen zur Abfallentsorgung sowie Überwachung von Erzeugern und Einsammlern
◾Transportgenehmigungen
◾Erteilung von Erzeuger- und Beförderernummern
◾Bearbeitung von Anfragen zur Einstufung von Abfällen
◾Verfolgung von illegalen Abfallablagerungen.
◾Genehmigungsverfahren und Anordnungen im Abfallrecht