Werbung mittels Plakaten und Transparenten (Banner)
Sie wollen an öffentlichen Flächen Werbemaßnahmen durchführen, zum Beispiel mittels Plakaten oder Brückenbannern.
Solche Werbemaßnahmen werden nur für Veranstaltungen zugelassen, nicht jedoch für Firmenwerbung, Aktionstage (%-auf alles…) etc.
Bitte nutzen Sie den Antrag auf Anbringen von Werbung, den sie uns schriftlich per Post, per Fax oder per eMail zusenden können.
Wissenswertes zum Antrag:
Die Anzahl der Werbeplätze richtet sich nach Verfügbarkeit zum beantragten Zeitraum. Bei Vollbelegung der vorhandenen Werbeflächen kann keine Genehmigung erteilt werden.
Gebühren:
pro Plakatstandort 5,50 Euro/angefangene Woche
pro Bannerplatz 35,00 Euro/angefangene Woche