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Werbeanlagen

Die Errichtung oder Änderung von Werbeanlagen ist nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) grundsätzlich genehmigungspflichtig. Bei der Planung einer Werbeanlage sollte berücksichtigt werden, dass die Vorgaben der Bayerischen Bauordnung bindend sind und zusätzlich die Festsetzungen der Bebauungspläne sowie die der Stadtbildsatzung eingehalten werden müssen.

Möchten Sie Werbeanlagen an oder neben Gebäuden anbringen, für die denkmalschutzrechtliche Auflagen bestehen, so sind die Anlagen im Einzelfall abzustimmen. Ebenso kann eine eventuelle Beeinflussung des Straßenverkehrs bei der Genehmigung eine entscheidende Rolle spielen.

Neben der Stand- und Verkehrssicherheit ist wichtig, dass Werbeanlagen ansprechend gestaltet sind und durch diese das Straßen- und Ortsbild nicht verunstaltet wird. Eine störende Häufung von Werbeanlagen ist zudem unzulässig.

Für Anlagen, die im öffentlichen Verkehrsraum errichtet werden, ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Die Erlaubnis erteilt das Bauordnungsamt zusammen mit der Baugenehmigung.

Hier  kommen Sie zur Seite für Sondernutzungserlaubnisse für fest mit dem Gebäude verbundene Anlagen auf/über öffentlichem Grund.

 

Weitere Informationen zu Werbeanlagen erhalten Sie unserem Merkblatt.

 

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