Warenauslage für Gewerbetreibende
Sie betreiben ein Ladenlokal und möchten gerne Warenauslagen auf einer öffentlichen Fläche präsentieren, z. B. in Fußgängerzonen, an Straßen, Gehwegen?
Dann benötigen Sie für die vorgesehene Fläche eine Sondernutzungserlaubnis. Haben Sie eine gültige Gewerbeanmeldung, dann können Sie bei uns einen Antrag auf Sondernutzung oder einen formlosen Antrag den sie uns mit folgenden Angaben schriftlich, per Post, per Fax oder per eMail einreichen:
Name, Anschrift, Rufnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse sowie einen Lageplan über die beabsichtigte Sondernutzungsfläche.
Wissenswertes zum Antrag:
Der Lageplan sollte wenn möglich maßstabsgerecht sein. Er soll die tatsächlichen (z. B. Gehweg, Straßenlaternen, Mülleimer etc.) und genaue Angaben über die Größe der gewünschten Nutzungsfläche beinhalten.
Die Genehmigung kann als saisonale Erlaubnis oder als Ganzjahreserlaubnis vom 01. Januar bis 31. Dezember ausgestellt werden.
Eine persönliche Vorsprache ist grundsätzlich nicht erforderlich. Sollte eine gemeinsame Ortsbesichtigung nötig sein, dann vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin.
Gebühren:
Die Gebühren werden im Einzelfall festgesetzt. Sie sind abhängig von der Dauer der Sondernutzung und Größe der Fläche. Die monatliche Sondernutzungsgebühr beträgt von 1,90 EUR bis 2,20 EUR pro Quadratmeter pro Woche, abhängig von der Lage der des Ladenlokals.