Waffen- und Sprengstoffrecht in Kempten
Sprengstoffrecht
Der nicht gewerbliche Erwerb, Umgang und die Beförderung von explosionsgefährlichen Stoffen bedarf der Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz.
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern während des Jahres ist erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis kann formlos beantragt werden.
Waffenrecht
Waffen werden nach dem Waffengesetz in verschiedene Kategorien eingeteilt (z.B. Schusswaffen, bestimmte Messer, Schwerter, Verteidigungsspray etc.).
Der Umgang mit ihnen - Erwerb, Besitz, Führen, Transport, Überlassen, Herstellen, Behandeln usw. - ist entweder frei, an ein Alterserfordernis gebunden, erlaubnispflichtig oder generell verboten. Der Erwerb und Besitz von Munition ist ähnlich geregelt. Bei Zweifelsfragen wenden Sie sich bitte an die Stadt Kempten (Allgäu).
Ein kleiner Waffenschein berechtigt zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (sog. PTB-Waffen).
Wer eine Waffe erwirbt, muss dies bei der Stadt Kempten (Allgäu) innerhalb von zwei Wochen anzeigen und die Waffe in seiner Waffenbesitzkarte eintragen lassen.
Wer bei Reisen in oder durch andere Staaten, die der europäischen Union angehören, Schusswaffen und Munition mitnehmen will, benötigt einen europäischen Feuerwaffenpass.
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- Erklärung Schusswaffenaufbewahrung
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