Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Systemgastronomie"
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Systemgastronomie“ soll Baurecht für das Vorhaben einer Systemgastronomie auf Teilflächen des Parkplatzes, des Toom-Baumarktes an der Ulmer Straße geschaffen werden. Der Flächennutzungsplan entspricht nicht der geplanten Nutzung, kann aber auf dem Wege der Berichtigung angepasst werden. Das Gebäude der Systemgastronomie ist eingeschossig und nimmt mit ca. 15x25 m eher wenig Platz ein.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Daher kann von der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden.
12.05.2023 - Aufstellungsbeschluss
28.09.2023 - Billigungs- und Auslegungsbeschluss
16.10. bis 20.11.2023 - Förmliche Auslegung -> Zur Auslegung