Visum
Auf der Internetseite des Auswärtigen Amts erfahren Sie, welche Staatsangehörigen für Aufenthalte in der Bundesrepublik Deutschland und den Schengener Staaten bis zu 90 Tagen ein Visum benötigen und welche nicht.
Visum nicht erforderlich:
EU-Bürger sowie Staatsangehörige aus Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und den USA, aber auch von Australien, Israel, Japan, Kanada und Neuseeland unabhängig von der Dauer und dem Zweck des Aufenthalts dürfen stets ohne Visum einreisen, auch wenn sie ständig in Deutschland bleiben wollen.
Daneben ist für einen Touristenaufenthalt für Staatsangehörige vieler Staaten kein Visum erforderlich. Der Touristen- oder Besuchsaufenthalt ist aber auf höchstens drei Monate im Halbjahr beschränkt (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Einreise). Eine unmittelbare Verlängerung des Besuchsaufenthalts ist in aller Regel nicht ohne Weiteres möglich. Zudem darf während des Touristenaufenthalts nicht gearbeitet werden.
Visum erforderlich:
Andererseits benötigen wiederum Staatsangehörige vieler Staaten (z.B. Türkei) für jede Einreise, unabhängig von der Dauer oder des Zwecks des Aufenthalts, stets ein Visum.
Nähere Informationen über die Visumspflicht, Visumsfreiheit und das Verfahren, die Schengenstaaten und das Schengener Übereinkommen erhalten Sie über die Internetseiten des Auswärtigen Amts (www.auswaertiges-amt.de)
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