Informationen zum Versammlungsrecht in Kempten
Jeder hat das Recht, sich friedlich und ohne Waffen öffentlich mit anderen zu versammeln. Um eine Versammlung handelt es sich laut Gesetz dann, wenn sich mindestens zwei Personen treffen – und zwar mit dem Ziel, sich an die Öffentlichkeit zu richten und an der „öffentlichen Meinungsbildung“ teilzunehmen. Gemeint sind also nicht Versammlungen mit unterhaltendem, gewerblichem, künstlerischem oder ähnlichem Zweck.
Wer eine Versammlung unter freiem Himmel veranstalten will, hat dies der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde – für eine Versammlung im Stadtgebiet die Stadt Kempten (Allgäu) – spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe anzuzeigen.
Bekanntgaben sind z. B. die Werbung mit Plakaten oder Flyern, Veröffentlichungen in Medien oder im Internet, Einladungsschreiben, E-Mails etc. Bei der Berechnung der Frist bleiben Samstage, Sonn- und Feiertage außer Betracht.