Stadt Kempten Rathaus & Politik Die Kommune Stadtverwaltung Verwaltungsstruktur Referat Recht, Finanzen und Sicherheit - Wolfgang Klaus Amt für BürgerService Ausländer- und Asylrecht Verpflichtungserklärung

Hinweis

Aufgrund der aktuelle Corona-Situation und den damit verbundenen Abstandsregelungen folgender Hinweis:

Das Tragen einer FFP2- oder medizinischen Maske wird empfohlen.

  • Ausländerwesen → +49 831 2525-3371 (Herr Rupp) oder +49 831 2525-3372 (Frau Riegg)
    oder +49 831 2525-3373 (Frau Burzler-Schöll)

Verpflichtungserklärung

Deutsche oder ausländische Staatsangehörige mit Aufenthaltsrecht können eine Person, die für die Einreise ein Visum benötigt, zu Besuch einladen oder für den Lebensunterhalt und alle anderen Kosten, die im Rahmen eines auch längerfristigen ( z.B. Studienaufenthalt) Aufenthaltes anfallen, bürgen.

Wenn die betreffende Person der deutschen Auslandsvertretung nicht nachweisen kann, dass der Aufenthalt in Deutschland ausreichend finanziell abgesichert ist (Lebensunterhalt, Krankenversicherungsschutz), verlangt die Auslandsvertretung eine sogenannte Verpflichtungserklärung.

Mit dieser verpflichten Sie sich, die betreffende Person unterzubringen, deren Lebensunterhalt für die Dauer des Aufenthalts zu finanzieren und einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz sicherzustellen.

 

Zusammengefasst: Sie verpflichten sich, für alle eventuell der öffentlichen Hand entstehenden Kosten aufzukommen.

Dazu müssen Sie persönlich bei der Ausländerbehörde vorsprechen und den dort erhältlichen Vordruck ausfüllen.

Sie werden darüber informiert, ob bzw. welche weiteren Unterlagen zur Prüfung notwendig sind.


Die Unterschrift muss dann später in Gegenwart des Sachbearbeiters geleistet und beglaubigt werden. Eine persönliche Vorsprache ist deshalb unbedingt notwendig.

Das Original der beglaubigten Verpflichtungserklärung senden Sie bitte der Person zu, die einreisen möchte, die sie dann der Auslandsvertretung vorlegt.

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Öffnungszeiten:

Montag:         08.00 - 12.00 Uhr 
                     14.30 - 17.30 Uhr
Dienstag:       08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch:       08.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag:   08.00 - 12.00 Uhr
Freitag:          08.00 - 12.00 Uhr

► Auch außerhalb der Öffnungszeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.


Postanschrift:
Stadt Kempten (Allgäu)
Rathausplatz 22
87435 Kempten (Allgäu)

E-Mail:
auslaenderamt@kempten.de

Fax:
+49 831 2525 - 3375

Telefon (0831) 115:
alle Behördeninformationen unter einer Nummer, besetzt Montag bis Freitag 7.30 - 18.00 Uhr

Weitere Informationen erhalten Sie von:
Herr Rupp +49 831 2525-3371 oder Frau Riegg +49 831 2525-3372 oder Frau Fricke +49 831 2525-3374

auslaenderamt@kempten.de
Rathausplatz 22
87435 Kempten (Allgäu)