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Verpflichtungserklärung

Deutsche oder ausländische Staatsangehörige mit Aufenthaltsrecht können eine Person, die für die Einreise ein Visum benötigt, zu Besuch einladen oder für den Lebensunterhalt und alle anderen Kosten, die im Rahmen eines auch längerfristigen ( z.B. Studienaufenthalt) Aufenthaltes anfallen, bürgen.

Wenn die betreffende Person der deutschen Auslandsvertretung nicht nachweisen kann, dass der Aufenthalt in Deutschland ausreichend finanziell abgesichert ist (Lebensunterhalt, Krankenversicherungsschutz), verlangt die Auslandsvertretung eine sogenannte Verpflichtungserklärung.

Mit dieser verpflichten Sie sich, die betreffende Person unterzubringen, deren Lebensunterhalt für die Dauer des Aufenthalts zu finanzieren und einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz sicherzustellen.

 

Zusammengefasst: Sie verpflichten sich, für alle eventuell der öffentlichen Hand entstehenden Kosten aufzukommen.

Dazu müssen Sie persönlich bei der Ausländerbehörde vorsprechen und den dort erhältlichen Vordruck ausfüllen.

Sie werden darüber informiert, ob bzw. welche weiteren Unterlagen zur Prüfung notwendig sind.


Die Unterschrift muss dann später in Gegenwart des Sachbearbeiters geleistet und beglaubigt werden. Eine persönliche Vorsprache ist deshalb unbedingt notwendig.

Das Original der beglaubigten Verpflichtungserklärung senden Sie bitte der Person zu, die einreisen möchte, die sie dann der Auslandsvertretung vorlegt.

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