Bewerbungs- und Vergabeverfahren – Neubaugebiet Halde
Inhaltsverzeichnis
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1. Öffentliche Bekanntmachung
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2. Bewerbungsverfahren 2.1 Bewerbungsfrist 2.2 Online-Bewerbung 2.3 Bewerbung in Papierform 2.4 Im Bewerbungsverfahren vorzulegende Nachweise 2.5 Ungültigkeit Ihrer Bewerbung 2.6 Gültigkeit Ihrer Bewerbung
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3. Vergabe 3.1 Vergabeablauf 3.2 Zuteilung 3.3. Information 3.4 Notarieller Kaufvertrag
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4. Übersicht Vergabeabschnitte
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1. Öffentliche Bekanntmachung Nach der öffentlichen Beratung und Beschlussfassung des Liegenschaftsausschusses werden die Bauplatzvergabekriterien und Teilnahmebedingungen auf der Homepage der Stadt Kempten öffentlich bekanntgemacht.
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2. Bewerbungsverfahren Im Neubaugebiet Halde vergibt die Stadt Kempten (Allgäu) insgesamt 99 Einzelhausgrundstücke in vier Vergabeabschnitten (beachten Sie hierzu Ziffer 4. "Übersicht Vergabeabschnitte"). Für jeden Vergabeabschnitt wird jeweils ein Bewerbungsverfahren durchgeführt. Ihre Bewerbung ist nur für den jeweiligen Vergabeabschnitt gültig. Um zum Bewerbungsverfahren zugelassen zu werden, müssen die Teilnahmebedingungen erfüllt sein.
Aus gegeben Anlass: die Vergabe von Grundstücken gemäß Punktekatalog erfolgt unabhängig von der Vergabe per Losverfahren. Somit besteht auch für Bewerberinnen und Bewerber mit einem geringen Punktestand (bzw. unter 50 Punkten) die Möglichkeit, ein Baugrundstück angeboten zu bekommen. (Beachten Sie hierzu bitte auch Ziffer 3.2 "Zuteilung")
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2.1 Bewerbungsfrist Die Bewerbungsfrist für den zweiten Vergabeabschnitt des Baugebiets Halde läuft vom Mittwoch, den 18.01.2023 bis Dienstag, den 28.02.2023.
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2.2 Online-Bewerbung Die Stadt Kempten stellt zur Bewerbung einen Online-Bewerbungsbogen zur Verfügung. Hierdurch soll eine fehlerfreie Auswertung, eine schnellere Vergabe der Baugrundstücke sowie ein nachhaltiger, da papierloser Vorgang gewährleistet werden. Zur Teilnahme am Vergabeverfahren müssen Sie zwingend den Online-Bewerbungsbogen verwenden und Ihre Bewerbung - einschließlich aller vorzulegenden Nachweise und Unterlagen - fristgerecht innerhalb der Bewerbungsfrist (vgl. Ziffer 2.1 "Bewerbungsfrist") online einreichen.
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2.3 Bewerbung in Papierform Sollte Ihnen aus zwingenden Gründen die Onlinebewerbung nicht möglich sein, können Sie unter Angabe dieser Gründe den ausgedruckten Bewerberbogen beim Amt für Liegenschaften zur Abholung ausgehändigt bekommen. Sie müssen den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Bewerbungsbogen - einschließlich aller vorzulegenden Nachweise und Unterlagen - fristgerecht innerhalb der Bewerbungsfrist (vgl. Ziffer 2.1 "Bewerbungsfrist") bei der Stadt Kempten (Allgäu), Abteilung Liegenschaften, Kronenstraße 8, 87435 Kempten (Allgäu) einreichen z.B. durch persönliche Abgabe, Postbrief [Achtung: Postlaufzeit bedenken].
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2.4 Im Bewerbungsverfahren vorzulegende Nachweise In Ihrer Bewerbung müssen zu einigen Angaben verpflichtend entsprechende Nachweise eingereicht werden. Welche Nachweise Sie einreichen müssen, wird im Bewerbungsbogen erläutert. Lesen Sie die Information hierzu bitte vollständig durch. Ihre Angaben in Ihrer Bewerbung müssen sich zwingend mit den von Ihnen eingereichten Nachweisen decken. Bei Zeiträumen (z.B. Nachweis über berufliche Tätigkeit) müssen diese vollständig nachgewiesen werden; es ist nicht ausreichend, nur den Beginn oder das Ende des Zeitraums nachzuweisen (Dies kann zur Ungültigkeit Ihrer Bewerbung führen, vgl. Ziffer 2.6 "Ungültigkeit Ihrer Bewerbung").
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2.5 Gültigkeit Ihrer Bewerbung Sie als Bewerberinnen und Bewerber (w/m/d) versichern mit Abgabe der Bewerbung die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben und eingereichten Nachweise. Die Bewerber verpflichten sich zudem, alle gemachten Angaben in Bezug auf den Punktekatalog der Stadt Kempten (Allgäu) auf Verlangen nachweisen zu können. Damit Ihre Bewerbung gültig ist und zum Vergabeverfahren zugelassen wird, muss diese bis zum Ende der Bewerbungsfrist richtig und vollständig ausgefüllt mit den entsprechenden Nachweisen eingereicht sein. Die Stadt Kempten (Allgäu) behält sich das Recht vor, weitere Nachweise bei Bedarf im Vergabeverfahren anzufordern. Falls Sie sich bei Angaben oder Nachweisen unsicher sind, nutzen Sie bitte die Möglichkeit Ihre Bewerbung bis zu 14 Tage zwischenspeichern zu können und stellen Sie eine Anfrage an Herrn Stolpe vom Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung – Abteilung Liegenschaften unter 0831 / 2525-1833 oder Marc.Stolpe@Kempten.de. Damit Ihre Anfrage zeitgerecht bearbeitet werden kann, wird empfohlen, diese nicht zum Ende Bewerbungsfrist zu stellen, sondern so früh als möglich und spätestens eine Woche vor Fristende.
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2.6 Ungültigkeit Ihrer Bewerbung Die Stadt Kempten (Allgäu) gewährleistet eine gerechte Vergabe. Damit dies umgesetzt werden kann, wird insbesondere in folgenden Fällen eine Bewerbung als ungültig eingestuft:
Im Fall einer ungültigen Bewerbung werden Sie nicht zum Vergabeverfahren zugelassen. Bitte beachten Sie unter Veräußerungsbedingungen Ziffer 11., dass auch nachträglich ermittelte Falschangaben, die zu einem höheren Punktestand führen, ein Wiederkaufsrecht der Stadt Kempten (Allgäu) zur Folge haben.
*U.a. gegeben, wenn sich Angaben in Ihrer Bewerbung nicht mit den eingereichten Nachweisen decken.
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2.7 Ausschluss der mehrfachen Teilnahme am Bewerbungsverfahren Jede teilnahmeberechtigte Person darf je Vergabeabschnitt nur einmal am Bewerbungsverfahren teilnehmen, unabhängig davon, ob diese Person als Haupt- oder Mitbewerber benannt ist. Sollte von denselben Bewerbern mehr als eine Bewerbung eingereicht worden sein, wird die zuletzt während der Bewerbungsfrist eingereichte Bewerbung berücksichtigt und die ältere Bewerbung gelöscht. Sollten mehrere bzw. weitere Bewerbungen eingereicht worden sein, in welcher Haupt- und Mitbewerber den Status wechseln (Hauptbewerber wird zu Mitbewerber; Mitbewerber wird zu Hauptbewerber), wird die zuletzt während der Bewerbungsfrist eingereichte Bewerbung berücksichtigt und die ältere Bewerbung gelöscht. Sollte eine bzw. ein Mitbewerber während der Bewerbungsfrist eine separate Bewerbung als Hauptbewerber einreichen, wird dieser bei der früher als Mitbewerber eingereichten Bewerbung (inkl. als Mitbewerber erzielte Punkte) gestrichen.
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2.8 Vormerkung als Bauinteressent In Ihrer Bewerbung müssen Sie angeben, ob Sie bereits als Bauinteressent bei der Stadt Kempten (Allgäu) vorgemerkt sind (vgl. Ziffer 3.1 "Vergabeablauf"). Diese Angabe dient zur schnelleren Auswertung und Vergabe.
Setzen Sie bitte nur einen Haken, wenn Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung vorgemerkt sind. Sie sind bereits vorgemerkt, wenn Sie:
Falls Sie sich als Bauinteressent vormerken lassen wollen, ist dies HIER möglich (eine Vormerkung stellt keine Bewerbung für ein Baugrundstück dar!)
Zur Information: Bauinteressenten mit Vormerkungen vor dem 05.05.2022 mussten sich im ersten Vergabeabschnitt des Neubaugebiets Halde aktiv zurückmelden, um weiterhin vorgemerkt zu bleiben; bei einer ausgebliebenen Rückmeldung, wurde die Vormerkung als Bauinteressent gelöscht. Ihre Vormerkung bleibt im zweiten Vergabeabschnitt des Neubaugebiets Halde auch ohne Rückmeldung erhalten. Wenn Sie keine Bewerbung einreichen und bereits vorgemerkt sind, werden Sie automatisch über den nächsten Vergabeabschnitte informiert.
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3. Vergabe Um zur Vergabe zugelassen zu werden, muss an einem Bewerbungsverfahren teilgenommen werden (vgl. Ziffer 2. ff).
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3.1 Vergabeablauf Sind mehrere Bewerber für ein Baugrundstück vorhanden, erfolgt die Auswahl unter den Bewerbern nach einem Punktesystem, bei dem sowohl soziale als auch energetische Kriterien berücksichtigt und bewertet werden. Bei Punktegleichheit entscheidet zunächst die Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder. Besteht dann Punktegleichheit, erhält der Bewerber (w/m/d) den Vorzug, der länger für ein Baugrundstück vorgemerkt ist. Nur in diesen Fällen werden Platzziffern unter den Bewerbern erstellt. Sollte Ihnen kein Baugrundstück angeboten werden, kann Ihnen keine Auskunft darüber gegeben werden, auf welcher Platzziffer Sie sich unter allen Bewerbern befinden.
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3.2 Zuteilung In Ihrer Bewerbung müssen Sie verpflichtend ein Wunschgrundstück angeben. Optional haben Sie die Möglichkeit, weitere Grundstücke nach Rangfolge anzugeben. Sollte Ihr Wunschgrundstück bereits an einen Bewerber mit höherer Platzziffer als Ihrer (vgl. Ziffer 3.1 "Vergabeablauf") vergeben worden sein, wird Ihnen ein Grundstück aus Ihrer Rangfolge angeboten. Es kann Ihnen nur eines der Grundstücke angeboten werden, welche Sie im Bewerbungsbogen angegeben haben. Je Vergabeabschnitt wird Ihnen maximal ein Einzelhausgrundstück angeboten. Geben Sie deswegen bitte nur die Grundstücke an, welche Sie bei einer Zuteilung wirklich erwerben wollen. Ein anschließender Wechsel oder warten auf weitere Angebote, ist nicht möglich. Einen Sonderfall stellt es dar, sollten Sie sowohl im Losverfahrens als auch nach Rangfolge des Punktekatalogs ein Grundstück zugewiesen bekommen. In diesem Fall wird Ihnen für beide Grundstücke ein Angebot gemacht, Sie wählen ein Angebot aus und entscheiden damit, welches Eine Grundstück Sie erwerben wollen; dieses wird Ihnen dann zugewiesen.
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3.3 Information Sie erhalten ein schriftliches Kaufangebot, sollten Sie ein Baugrundstück anhand des Losverfahrens und/oder der Rangfolge (vgl. Ziffer 3.2 "Zuteilung") auf Grundlage des Punktekatalogs zugewiesen bekommen, erhalten Sie ein schriftliches Angebot der Stadt Kempten (Allgäu). Anschließend haben Sie als Bewerber (w/m/d) sich innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des schriftlichen Kaufangebots verbindlich schriftlich gegenüber der Stadt Kempten (Allgäu) - Abteilung Liegenschaften, zu erklären, ob sie den Bauplatz erwerben wollen. Nach Ablauf der Frist gilt die Bewerbung als zurückgenommen und die Stadt Kempten (Allgäu) kann den einer Bewerbung zugewiesenen Bauplatz an andere nachrückende Bewerber vergeben und veräußern. Auf Grundlage dieser Rückmeldungen erfolgt das Zuteilungsverfahren.
Sollten Sie nicht direkt ein Baugrundstück angeboten bekommen oder wurde Ihre Bewerbung als ungültig eingestuft (vgl. Ziffer 2.6 "Ungültigkeit Ihrer Bewerbung"), werden Sie hierrüber per E-Mail benachrichtigt. Sollten Sie bei einer gültigen Bewerbung als Nachrücker ein Grundstück angeboten bekommen, werden Sie hierrüber schriftlich informiert. Bitte beachten Sie, dass Ihnen keine Auskunft über Ihre Platzziffer unter den Bewerbern erteilt werden kann (vgl. Ziffer 3.1. "Vergabeablauf") und Anfragen hierzu nicht beantwortet werden.
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3.4 Notarieller Kaufvertrag Nach einer verbindlichen Zusage seitens der Bewerberin bzw. des Bewerbers (w/m/d) leitet die Stadt Kempten (Allgäu) alle relevanten Daten an ein Notariat weiter. Auf Grundlage dieser Daten erstellt das Notariat eines Entwurfs des notariellen Kauvertrags. Sobald dem Bewerber der Entwurf vorliegt, ist eine 14-tätige Wartefrist einzuhalten. Während dieser Frist wird ein Notartermin zur Unterzeichnung des Grundstückkaufvertrages und anschließender Auflassung der Grundstücksveräußerung vereinbart. Sämtliche notariellen Kosten gehen zu Lasten der Käuferseite.
Die jeweiligen Hauptbewerber sind verpflichtend Partei des notariellen Kaufvertrags (§ 311b BGB) und werden als Eigentümer nach dem dafür vorgesehenen, gesetzlichen Verfahren in das Grundbuch eingetragen.
Ein Mitbewerber (w/m/d) ist dann verpflichtend Partei des notariellen Kaufvertrags (§ 311b BGB) und als Eigentümer nach dem dafür vorgesehenen, gesetzlichen Verfahren in das Grundbuch einzutragen, wenn dessen / deren Angaben im Bewerbungsbogen zu einem höheren Punktestand laut Punktekatalog führen. Das Kaufangebot (vgl. Ziffer 3.3. "Information") richtet sich in einem solchen Fall auch an den Mitbewerber (w/m/d).
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4. Übersicht Vergabeabschnitte Zur besseren Übersicht, beachten Sie bitte den Auszug aus dem Bebauungsplan - Neubaugebiet Halde
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