Leitfaden:
Bewerbungs- und Vergabeverfahren – Neubaugebiet Halde
Inhaltsverzeichnis |
1. Öffentliche Bekanntmachung
|
2. Bewerbungsverfahren 2.1 Bewerbungsfrist 2.2 Bewerbung 2.3 Im Bewerbungsverfahren vorzulegende Nachweise 2.4 Ungültigkeit Ihrer Bewerbung 2.5 Gültigkeit Ihrer Bewerbung 2.6 Ausschluss der mehrfachen Teilnahme am Bewerbungsverfahren 2.7 Vormerkung als Bauinteressent
|
3. Vergabe 3.1 Vergabeablauf 3.2 Zuteilung 3.3. Information über Teilnahme am Vergabeverfahren 3.4. Annahme des Kaufangebots 3.5 Notarieller Kaufvertrag - Kaufvertragsabschluss
|
4. Übersicht Vergabeabschnitte
|
1. Öffentliche Bekanntmachung Nach der öffentlichen Beratung und Beschlussfassung des Liegenschaftsausschusses werden die Bauplatzvergabekriterien und Teilnahmebedingungen auf der Homepage der Stadt Kempten öffentlich bekanntgemacht.
|
2. Bewerbungsverfahren Im Neubaugebiet Halde vergibt die Stadt Kempten (Allgäu) in insgesamt vier Vergabeabschnitten Baugrundstücke (beachten Sie hierzu Punkt 4. "Übersicht Vergabeabschnitte"). Für jeden Vergabeabschnitt wird jeweils ein Bewerbungsverfahren durchgeführt. Ihre Bewerbung ist nur für den jeweiligen Vergabeabschnitt gültig. Um zum Bewerbungsverfahren zugelassen zu werden, müssen die Teilnahmebedingungen erfüllt sein. Teilnahmechancen: Auch Bewerberinnen und Bewerber mit einem geringen Punktestand (bzw. unter 30 Punkten zur Teilnahme am Losverfahren) hatten in den bisherigen Vergabeverfahren ein Baugrundstück als "Nachrücker" zum Kauf angeboten bekommen. (Beachten Sie hierzu bitte auch Punkt 3.2 "Zuteilung"). Ihnen kann jedoch nur ein Baugrundstück angeboten werden, wenn Sie eine gültige Bewerbung eingereicht haben. Nehmen Sie deswegen bitte unbedingt am Bewerbungs- und Vergabeverfahren teil, wenn Sie ein konkretes Kaufinteresse an einem Baugrundstück haben.
|
2.1 Bewerbungsfrist Die Bewerbungsfrist für den vierten und damit letzten Vergabeabschnitt des Neubaugebiets Halde verläuft von Montag, den 21.10.2024 bis Montag, den 02.12.2024. Wann sie Ihre Bewerbung während der Bewerbungsfrist einreichen, hat keinen Einfluss auf die anschließende Vergabe.
|
2.2 Bewerbung Die Stadt Kempten stellt zur Bewerbung für die Baugrundstücke des vierten Vergabeabschnitts einen Bewerbungsbogen online zur Verfügung. Hierdurch soll eine fehlerfreie Auswertung, eine schnellere Vergabe der Baugrundstücke sowie ein nachhaltiger, da papierloser Vorgang gewährleistet werden. Zur Teilnahme am Vergabeverfahren müssen Sie zwingend den Online-Bewerbungsbogen verwenden und Ihre Bewerbung - einschließlich aller vorzulegenden Nachweise und Unterlagen - fristgerecht innerhalb der Bewerbungsfrist (vgl. Punkt 2.1 "Bewerbungsfrist") online einreichen. Im Bewerbungsformular haben Sie die Möglichkeit (Haupt-)Bewerber als auch Mitbewerber (Haken setzen) anzugeben. Sollten (Ehe-)Partner beabsichtigen den Grundstückskauf gemeinsam durchzuführen, wird dazu angehalten zusammen als Bewerber u. Mitbewerber teilzunehmen. Die Beurkundung des Kaufvertrags und Eintragung ins Grundbuch erfolgt ausschließlich mit den Personen, welche auf Grundlage des Bewerbungsformulars im schriftlichen Kaufangebot aufgeführt sind. Nachträglich andere / weitere Personen mit aufzunehmen oder getrennte Teilnahmen zusammenzuführen wird ausdrücklich ausgeschlossen. (vgl. Punkt 3.4 „Annahme des Kaufangebots u. Punkt 3.5 „Notarieller Kaufvertrag – Kaufvertragsabschluss“). Gemäß festgesetzten Bebauungsplan ist es auf den Parzellen 85 sowie 86 die Bebauung jeweils eines Einzelhauses oder jeweils eines Doppelhauses zulässig. Wenn zwei unterschiedliche Familie gemeinsam auf ein Doppelhaus Baugrundstück bewerben wollen, ist dies möglich. Es ist zulässig, wenn sich auf diese Baugrundstücke zwei Familien zur gemeinsamen Errichtung bewerben. Es gilt auch hier die Anwendung des Punktekatalogs. Beachten Sie in diesem Fall bitte unbedingt die nachfolgende Punkte 3.4 Annahme des Kaufangebots sowie 3.5 Notarieller Kaufvertrag - Kaufvertragsabschluss.
|
2.3 Im Bewerbungsverfahren vorzulegende Nachweise Bereits zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung müssen zu einigen Angaben verpflichtend entsprechende Nachweise eingereicht werden. Welche Nachweise Sie einreichen / hochladen müssen, wird im Bewerbungsbogen erläutert. Lesen Sie die Information hierzu bitte vollständig durch. Gemachte Angaben in Ihrer Bewerbung müssen sich zwingend mit den von Ihnen eingereichten Nachweisen decken. Bei Zeiträumen (z.B. Nachweis über berufliche Tätigkeit) müssen diese vollständig nachgewiesen werden; es ist nicht ausreichend, nur den Beginn oder das Ende des Zeitraums nachzuweisen (Dies kann zur Ungültigkeit Ihrer Bewerbung führen, vgl. Punkt 2.6 "Ungültigkeit Ihrer Bewerbung").
|
2.4 Gültigkeit Ihrer Bewerbung Sie als Bewerberinnen und Bewerber (w/m/d) versichern mit Abgabe der Bewerbung die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben und eingereichten Nachweise. Die Bewerber verpflichten sich zudem, alle gemachten Angaben in Bezug auf den Punktekatalog der Stadt Kempten (Allgäu) auf Verlangen nachweisen zu können. Damit Ihre Bewerbung gültig ist und zum Vergabeverfahren zugelassen wird, muss diese bis zum Ende der Bewerbungsfrist richtig und vollständig ausgefüllt mit den entsprechenden Nachweisen eingereicht sein. Die Stadt Kempten (Allgäu) behält sich das Recht vor, weitere Nachweise bei Bedarf im Vergabeverfahren anzufordern. Falls Sie sich bei Angaben oder Nachweisen unsicher sind, nutzen Sie bitte die Möglichkeit Ihre Bewerbung bis zu 14 Tage zwischenspeichern zu können und stellen Sie eine Anfrage an Herrn Stolpe vom Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung – Abteilung Liegenschaften unter 0831 / 2525-1833 oder nutzen Sie das Kontaktformular. Damit Ihre Anfrage zeitgerecht bearbeitet werden kann, wird empfohlen, diese so früh als möglich und spätestens eine Woche vor Fristende zu stellen.
|
2.5 Ungültigkeit Ihrer Bewerbung Die Stadt Kempten (Allgäu) gewährleistet eine gerechte Vergabe. Um dies zu gewährleisten kann insbesondere in folgenden Fällen eine Bewerbung als ungültig eingestuft werden:
Im Fall einer ungültigen Bewerbung werden Sie nicht zum Vergabeverfahren zugelassen. Bitte beachten Sie unter Veräußerungsbedingungen Punkt 11., dass auch nachträglich ermittelte Falschangaben, die zu einem höheren Punktestand führen, ein Wiederkaufsrecht der Stadt Kempten (Allgäu) zur Folge haben.
*U.a. gegeben, wenn sich Angaben in Ihrer Bewerbung nicht mit den eingereichten Nachweisen decken.
|
2.6 Ausschluss der mehrfachen Teilnahme am Bewerbungsverfahren Jede teilnahmeberechtigte Person darf je Vergabeabschnitt nur einmal am Bewerbungsverfahren teilnehmen, unabhängig davon, ob diese Person als Haupt- oder Mitbewerber benannt ist. Sollte von denselben Bewerbern mehr als eine Bewerbung eingereicht worden sein, wird die zuletzt während der Bewerbungsfrist eingereichte Bewerbung berücksichtigt und die ältere Bewerbung gelöscht. Sollten mehrere bzw. weitere Bewerbungen eingereicht worden sein, in welcher Haupt- und Mitbewerber den Status wechseln (Hauptbewerber wird zu Mitbewerber; Mitbewerber wird zu Hauptbewerber), wird die zuletzt während der Bewerbungsfrist eingereichte Bewerbung berücksichtigt und die ältere Bewerbung gelöscht. Sollte eine bzw. ein Mitbewerber während der Bewerbungsfrist eine separate Bewerbung als Hauptbewerber einreichen, wird dieser bei der früher als Mitbewerber eingereichten Bewerbung (inkl. als Mitbewerber erzielte Punkte) gestrichen.
|
2.7 Vormerkung als Bauinteressent In Ihrer Bewerbung müssen Sie angeben, ob Sie bereits als Bauinteressent bei der Stadt Kempten (Allgäu) vorgemerkt sind (vgl. Punkt 3.1 "Vergabeablauf"). Diese Angabe dient zur schnelleren Auswertung und Vergabe.
Setzen Sie bitte nur einen Haken, wenn Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung vorgemerkt sind. Sie sind bereits vorgemerkt, wenn Sie:
Falls Sie sich als Bauinteressent vormerken lassen wollen, ist dies HIER möglich (eine Vormerkung stellt keine Bewerbung für ein Baugrundstück dar!). Öffnet sich die Seite nicht direkt, aktualisieren Sie diese bitte oder drücken Sie erneut auf den Link.
Zur Information: Bauinteressenten mit Vormerkungen vor dem 05.05.2022 mussten sich im ersten Vergabeabschnitt des Neubaugebiets Halde aktiv zurückmelden, um weiterhin vorgemerkt zu bleiben; bei einer ausgebliebenen Rückmeldung, wurde die Vormerkung als Bauinteressent gelöscht. Ihre Vormerkung bleibt im vierten Vergabeabschnitt des Neubaugebiets Halde auch ohne Rückmeldung erhalten. Wenn Sie keine Bewerbung einreichen und bereits vorgemerkt sind, werden Sie automatisch über den nächsten Vergabeabschnitt informiert.
|
3. Vergabe Um zur Vergabe zugelassen zu werden, muss an einem Bewerbungsverfahren teilgenommen werden (vgl. Punkt 2. ff).
|
3.1 Vergabeablauf Sind mehrere Bewerber für ein Baugrundstück vorhanden, erfolgt die Auswahl unter den Bewerbern nach einem Punktesystem, bei dem sowohl soziale als auch energetische Kriterien berücksichtigt und bewertet werden. Bei Punktegleichheit entscheidet zunächst die Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder. Besteht dann Punktegleichheit, erhält der Bewerber den Vorzug, der länger für ein Baugrundstück vorgemerkt ist. Nur in diesen Fällen werden Platzziffern unter den Bewerbern erstellt. Sollte Ihnen kein Baugrundstück angeboten werden, kann Ihnen keine Auskunft darüber gegeben werden, auf welcher Platzziffer Sie sich unter allen Bewerbern befinden. Die Baugrundstücke im Losverfahren werden unter notarieller Aufsicht ausgelost.
|
3.2 Zuteilung In Ihrer Bewerbung müssen Sie verpflichtend ein Wunschgrundstück angeben. Optional haben Sie die Möglichkeit, weitere Grundstücke nach Rangfolge anzugeben - wobei 01 der höchste Rang nach dem Wunschgrundstück darstellt. Sollte Ihr Wunschgrundstück bereits an einen Bewerber mit höherer Platzziffer als Ihrer (vgl. Punkt 3.1 "Vergabeablauf") vergeben worden sein, wird Ihnen ein Grundstück aus Ihrer Rangfolge angeboten. Es können Ihnen nur Grundstücke angeboten werden, welche Sie im Bewerbungsbogen angegeben haben. Bewerber, denen nicht direkt ein Baugrundstück aufgrund ihrer Platzziffer nach Punktekatalog oder im Losverfahren angeboten werden können, bleiben als Nachrücker vermerkt. Je Vergabeabschnitt wird Ihnen maximal ein Baugrundstück zum Kauf angeboten. Als Nachrücker auf ein gewisses Grundstück zu „warten“ ist ausgeschlossen. Geben Sie deswegen bitte nur die Grundstücke an, welche Sie bei einer Zuteilung wirklich erwerben wollen. Wenn Sie als Nachrücker für ein Grundstück nach Punktekatalog entsprechend Ihrer Platzziffer an der Reihe sind, wird Ihnen das zuletzt frei gewordene Baugrundstück angeboten, welches entweder ihr Wunschgrundstück ist oder Sie nach Rangfolge angegeben haben. Sollten Sie das frei gewordene Baugrundstück nicht in Ihrer Bewerbung angegeben sein, kann Ihnen dieses nicht angeboten werden. Sie bleiben in diesem Fall weiterhin als Nachrücker vermerkt, bis ein in Ihrer Bewerbung angegebenes Grundstück frei werden sollte. Bei Baugrundstücke im Losverfahren kommt die Angabe des Rangs nur dann zu tragen, sollten Bewerber für zwei oder mehr Baugrundstücke als erstes ausgelost worden sein. In diesem Fall wird das Baugrundstück mit Rang 01 zum Kauf angeboten. Bei einer ausbleibenden Annahme des Angebots wird dies entsprechend der ausgelosten Reihenfolge nachfolgendem Teilnehmer am Losverfahren zum Kauf angeboten. Dies jedoch nur dann, wenn zuvor noch kein Kaufangebot eines Baugrundstück im gleichen Vergabeabschnitt unterbreitet wurde. Einen Sonderfall stellt es dar, sollten Sie sowohl im Losverfahren als erstes für ein Baugrundstück ausgelost worden sein als auch nach Rangfolge des Punktekatalogs ein Grundstück zugewiesen bekommen. In diesem Fall wird Ihnen für beide Grundstücke ein Angebot gemacht; Sie müssen hierbei die Wahl treffen, welches Eine dieser Grundstücke Sie erwerben wollen; dieses wird Ihnen dann zugewiesen.
|
3.3 Information über Teilnahme am Vergabeverfahren Sollten Sie ein Baugrundstück anhand des Losverfahrens und / oder der Rangfolge (vgl. Punkt 3.2 "Zuteilung") auf Grundlage des Punktekatalogs zugewiesen bekommen, wird dem Bewerber an die im Bewerbungsverfahren angegebenen E-Mail Adresse ein schriftliches Kaufangebot der Stadt Kempten (Allgäu) geschickt. Darunter fallen auch Nachrücker (vgl. Punkt 3.2 "Zuteilung"). Wenn Ihnen aufgrund Ihrer Punkte oder dem Losverfahren nicht direkt ein Baugrundstück angeboten werden kann oder Ihre Bewerbung als ungültig eingestuft wurde (vgl. Punkt 2.6 "Ungültigkeit Ihrer Bewerbung"), werden Sie hierrüber ebenfalls über die in Ihrer Bewerbung angegeben E-Mail Adresse informiert. Bitte beachten Sie, dass Ihnen keine Auskunft über Ihre Platzziffer unter den Bewerbern erteilt werden kann (vgl. Punkt 3.1. "Vergabeablauf") und Anfragen hierzu nicht beantwortet werden.
|
3.4 Annahme des Kaufangebots Anschließend haben Sie sich als Bewerber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des schriftlichen Kaufangebots verbindlich schriftlich gegenüber der Stadt Kempten (Allgäu) - Abteilung Liegenschaften, zu erklären, ob sie den Bauplatz erwerben wollen. Nach Ablauf der Frist gilt die Bewerbung als zurückgenommen und die Stadt Kempten (Allgäu) kann den einer Bewerbung zugewiesenen Bauplatz an andere nachrückende Bewerber vergeben und veräußern. Auf Grundlage dieser Rückmeldungen erfolgt das Zuteilungsverfahren. Sollte in der Bewerbung sowohl ein Bewerber als auch Mitbewerber angegeben worden sein, richtet sich das Kaufangebot auch an den Mitbewerber (vgl. Punkt 2.2. „Bewerbung“) und damit ausschließlich an die im schriftlichen Kaufangebot aufgeführten Personen. Bei einer Bewerbung mit Bewerber und Mitbewerber muss das Kaufangebot grundsätzlich zusammen angenommen werden. Sollte Bewerber oder Mitbewerber das Kaufangebot ablehnen, kann es nur insoweit von der verbliebenen Person angenommen werden, wenn sich hierdurch die Punkteanzahl gemäß Punktekatalog nicht ändert oder durch einen nun niedrigeren Punktestand das gleiche Baugrundstück angeboten bekommen hätte. Ist dies nicht der Fall, gilt das Kaufangebot als nicht angenommen; ein weiteres Kaufangebot im gleichen Vergabeabschnitt wird hierdurch ausgeschlossen. Das Kaufangebot gilt nur für die im schriftlichen Kaufangebot aufgeführten Personen. Es wird ausgeschlossen weitere / andere Personen im Kaufangebot mit aufzunehmen.
|
3.5 Notarieller Kaufvertrag - Kaufvertragsabschluss Nach einer verbindlichen Zusage seitens des Bewerbers leitet die Stadt Kempten (Allgäu) alle relevanten Daten an ein Notariat weiter. Auf Grundlage dieser Daten erstellt das Notariat eines Entwurfs des notariellen Kaufvertrags. Sobald dem/den Bewerber/n der Entwurf vorliegt, ist eine 14-tätige Wartefrist einzuhalten. Während dieser Frist ist ein zeitnaher Termin (= grundsätzlich nachfolgende Woche der 14-tätigen Wartefrist) beim Notariat zur Beurkundung und Unterzeichnung des Grundstückkaufvertrages und anschließender Auflassung der Grundstücksveräußerung vereinbart. Sämtliche notariellen Kosten gehen zu Lasten der Käuferseite. Die jeweiligen Hauptbewerber sind verpflichtend Partei des notariellen Kaufvertrags (§ 311b BGB) und werden als Eigentümer nach dem dafür vorgesehenen, gesetzlichen Verfahren in das Grundbuch eingetragen. Hat ein Mitbewerber das schriftliche Kaufangebot mit angenommen (vgl. Punkt 3.4 "Annahme des Kaufangebot") ist dieser dann verpflichtend Partei des notariellen Kaufvertrags (§ 311b BGB) und als Eigentümer nach dem dafür vorgesehenen, gesetzlichen Verfahren in das Grundbuch einzutragen, wenn dessen / deren Angaben im Bewerbungsbogen zu einem höheren Punktestand laut Punktekatalog führen. Es wird ausgeschlossen weitere / andere Personen als Bewerber und Mitbewerber in den notariellen Kaufvertrag mit aufzunehmen und folglich mit in das Grundbuch einzutragen. Sollten Sie als Haupt- und/oder Mitbewerber kurzfristig unbegründet und / oder ohne zwingenden Grund den Termin zur Beurkundung des notariellen Kaufvertrags absagen oder den Tag der Beurkundung unentschuldigt versäumen, behält sich die Stadt Kempten (Allgäu) das Recht vor, das Kaufangebot zurückzuziehen und Sie an der Teilnahme von weiteren Vergabeverfahren von Baugrundstücken der Stadt Kempten (Allgäu) auszuschließen. Etwaige Kosten, die durch die kurzfristige Absage oder des Versäumens dem Notariat entstehen, gehen zu Lasten der Bewerber.
|
4. Übersicht Vergabeabschnitte Zur besseren Übersicht, beachten Sie bitte den festgesetzten Bebauungsplan und die Bebauungsplanzeichnung des Neubaugebiets Halde
|