Anerkennung der Vaterschaft
Ist der Vater des Kindes nicht mit der Mutter des Kindes verheiratet, so wird eine Anerkennung der Vaterschaft notwendig.
Falls Sie lediglich die Vaterschaft anerkennen und dies beurkunden lassen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihr örtliches Standesamt.
Eine Ankerkennung der Vaterschaft kann bereits auch schon vor der Geburt erfolgen.
Zur Beurkundung ist die persönliche Anwesenheit der Erklärenden erforderlich.
Für die Anerkennung der Vaterschaft ist immer die Zustimmung der Mutter erforderlich.
Ist der Vater oder die Mutter noch minderjährig, muss/müssen der/die gesetzl. Vertreter zusätzlich zustimmen.
Ist die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt noch verheiratet, so ist eine Zustimmung des Noch-Ehemannes notwendig (Scheidungsantrag muss beim Familiengericht bereits anhängig sein).
Notwendige Unterlagen:
- Gültiges Ausweisdokument
- voraussichtlicher Entbindungstermin und -ort (bei vorgeburtlicher Anerkennung der Vaterschaft)
- Angaben des Kindes (NAME, Vorname(n), Geburtsdatum und -ort) und/oder Geburtsurkunde (bei nachgeburtlicher Anerkennung der Vaterschaft)
- Ggf. Scheidungsantrag
- Ggf. Heiratsurkunde und Scheidungsurteil der Mutter
Hinweis für italienische Staatsangehörige: Haben ein oder beide Elternteile zusätzlich zur deutschen Staatsangehörigkeit oder ausschließlich die italienische Staatsangehörigkeit, so ist eine zusätzliche Anerkennung der Mutterschaft notwendig.