Vaterschaftsanerkennung
Ist der Vater des Kindes nicht mit der Mutter des Kindes verheiratet, so wird eine Vaterschaftsanerkennung notwendig. Diese muss öffentlich beurkundet werden.
Alle Beteiligten müssen hierzu persönlich vorsprechen.
Für die Anerkennung der Vaterschaft ist immer die Zustimmung der Mutter erforderlich.
Ist der Vater oder die Mutter noch minderjährig, muss/müssen der/die gesetzl. Vertreter zusätzlich zustimmen.
Ist die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt noch verheiratet, so ist eine Zustimmung des Noch-Ehemannes notwendig (Scheidungsantrag muss beim Familiengericht bereits anhängig sein).
Die Vaterschaft für ein Kind kann anerkannt werden
• vor der Geburt des Kindes
• nach der Geburt des Kindes
Hierzu stehen Ihnen folgende Stellen zur Verfügung
• Standesamt
• Jugendamt
• Notar
HINWEIS: Sie können die Beurkundung auch bei Ihrem örtlichen Standesamt oder Jugendamt vornehmen lassen. So sparen Sie evtl. unnötige Anfahrtswege und Wartezeiten.
Notwendige Unterlagen
• Gültiges Ausweisdokument
• Geburtsurkunden von Mutter und Vater
• Ggf. Scheidungsantrag
• Ggf. Heiratsurkunde und Scheidungsurteil der Mutter
Für weitere Informationen steht Ihnen unser Merkblatt Vaterschaftsanerkennung zum Download bereit.
Beurkundungen im Jugendamt finden im Verwaltungsgebäude Gerberstraße 2, 87435 Kempten (Allgäu) statt.
Um ausreichend Zeit für eine persönliche Beratung zur Verfügung zu haben, bitten wir um rechtzeitige Vereinbarung eines Termins.