Geburtsurkunde in Kempten beantragen - Gilt nicht für Neugeborene (diese können Sie nur bei der Anzeige der Geburt im Klinikum/Geburtshaus beantragen)
Bitte beantragen Sie Ihre Urkunde/n über unser Onlineportal - eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig!
Sie benötigen eine Geburtsurkunde in folgenden Fällen:
- Anmeldung Kindergarten oder Schule
- Bewerbung um einen Ausbildungsplatz oder eine neue Arbeitsstelle
- Beantragung von Ausbildungszulage, Sozialhilfe,
- Vorlage bei: Nachlassgericht (Erbe), Rentenversicherung, Sozialversicherung, Unfallversicherung
- Verwendung im Ausland: internationale (mehrsprachige) Geburtsurkunde
Allgemeine Informationen zur Beantragung von Geburtsurkunden:
Personen, die in der Stadt Kempten geboren wurden, können beim Standesamt Kempten (Allgäu) eine Geburtsurkunde beantragen. Am schnellsten erfolgt dies über unser Onlineportal direkt von Ihrem Rechner, Smartphone oder Tablet.
Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen und können deshalb nur von berechtigten Personen bestellt werden. Sie sind eine berechtigte Person, wenn Sie eine Geburtsurkunde für sich selbst, Ihre Ehegatten oder Lebenspartner, Ihre Eltern, Ihre Großeltern oder Ihre Kinder beantragen.
Falls Sie eine Geburtsurkunde für andere Personen (Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte) beantragen möchten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Dieser Nachweis wird bei persönlicher Vorsprache mit der Vorlage z.B. des Personalausweises erbracht. Eine Online-Beantragung ist in diesem Fall daher nicht möglich.
Geburtsurkunde
Die Geburtsurkunde bescheinigt die Geburt einer Person. Es werden Name, Geschlecht, Geburtstag, Geburtsort sowie Angaben zu den Eltern aufgeführt.
Geburtsurkunde ohne Angabe der Eltern
Die Geburtsurkunde ohne Angabe der Eltern bescheinigt die Geburt einer Person. Es werden Name, Geschlecht, Geburtstag sowie Geburtsort aufgeführt. Es werden keine Angaben zu den Eltern aufgeführt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
Die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält alle Angaben aus der Geburtsurkunde. Zusätzlich sind alle Veränderungen des Personenstandes aufgeführt (z.B. Eheschließung, Adoption oder Namensänderung).
Eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister wird in folgenden Fällen benötigt:
- Anmeldung einer Eheschließung
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
Bescheinigung mit Geburtszeit
Die Bescheinigung mit Geburtszeit enthält die genaue Geburtszeit.
Internationale Geburtsurkunde
Eine internationale (mehrsprachige) Geburtsurkunde wird in mehreren Sprachen erstellt.
Eine standardmäßige internationale Geburtsurkunde, die überall auf der Welt gültig ist, gibt es leider nicht. Deutsche Standesämter können aber Personenstands-Urkunden ausstellen, die in den Ländern anerkannt werden, die das "Übereinkommen vom 8.September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern/Zivilstandsregistern" unterzeichnet haben.
Derzeit sind das folgende Länder:
Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bundesrepublik Deutschland, Bulgarien, Estland, Frankreich, Italien, Kap Verde, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Serbien, Slowenien, Spanien, Türkei.
Gebühren für Geburtsurkunden:
- die Gebühr für die Ausstellung einer Geburtsurkunde beträgt 12,00 Euro.
- die Gebühr für jede weitere gleichzeitig davon ausgestellte Geburtsurkunde beträgt 12,00 Euro.
Portokosten werden keine erhoben, bei Versand im Inland.
Die Geburtsurkunde ist gebührenfrei, wenn sie für die gesetzliche Rentenversicherung (Nachweis erforderlich) benötigt wird. Die Urkunde wird dann zweckgebunden ausgestellt und kann nicht für andere Zwecke verwendet werden.