Unterhaltsvorschussleistungen
Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) werden unter bestimmten Voraussetzungen durch das Jugendamt erbracht. Ein Antrag ist hierfür zwingend erforderlich, dieser kann als Onlineantrag oder PDF-Antrag eingereicht werden.
Voraussetzungen sind u.a.:
- das Kind hat seinen Wohnsitz in Kempten und
- der unterhaltspflichtige Elternteil leistet seinen Unterhalt nicht oder nicht regelmäßig oder
- der Elternteil ist verstorben und die Halbwaisenrente liegt unter dem maßgeblichen UVG-Satz.
Antragsberechtigt sind nur allein erziehende Elternteile (ledig, geschieden, dauernd getrennt lebend oder verwitwet). Zu den dauernd getrennt Lebenden zählen auch Ehegatten oder Lebenspartner, wenn einer von ihnen für voraussichtlich wenigstens sechs Monate in einer Anstalt untergebracht ist.
Die Leistungen nach dem UVG betragen:
- 227,00 EUR monatlich für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
- 299,00 EUR monatlich für Kinder vom 7. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
- 394,00 EUR monatlich für Kinder vom 13. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
(mit Einschränkungen bei Bezug von Bürgergeld)
Die Zahlung endet spätestens, wenn ein Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Ein Übersicht über weitere Familienleistungen finden Sie im Netzwerk für Familienleistungen.