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Unterhaltsverpflichtungsurkunde/Unterhaltstitel

Ist ein getrennt lebender Elternteil gegenüber dem Kind zum Unterhalt verpflichtet, so hat das Kind Anspruch auf einen Unterhaltstitel (Unterhaltsverpflichtungsurkunde, Gerichtsurteil oder Gerichtsbeschluss).

Ihre persönliche Vorsprache ist hierzu zwingend erforderlich.

 

Unterschieden wird zwischen Erstbeurkundung und Abänderungsbeurkundung.

Vor der Beurkundung ist die Höhe des Unterhaltes zwingend abzuklären (Berechnung durch Rechtsanwalt etc.).

 

Unterhaltsberechnungen werden von der Urkundsperson nicht vorgenommen.

HINWEIS: Sie können die Beurkundung auch bei Ihrem örtlichen Jugendamt vornehmen lassen.
So sparen Sie evtl. unnötige Anfahrtswege und Wartezeiten.

 

Notwendige Unterlagen:

 

• Gültiges Ausweisdokument
• Nachweis über die Höhe der zu beurkundenden Unterhaltsverpflichtung (Schreiben Rechtsanwalt, Schreiben Jugendamt, etc.)
• Ggf. bereits bestehende Unterhaltstitel (alte Urkunden/Beschlüsse)
• Name und Anschrift des anderen Elternteils bzw. dessen Bevollmächtigten (Anwalt, Jugendamt etc.)

 

Beurkundungen im Jugendamt finden im Verwaltungsgebäude Gerberstraße 2, 87435 Kempten (Allgäu) statt.

Um ausreichend Zeit für eine persönliche Beratung zur Verfügung zu haben, bitten wir um rechtzeitige Vereinbarung eines Termins.


 

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