Umzug durchführen - Wohnungswechsel
Sie ziehen um und benötigen dazu ein Umzugsfahrzeug – Was tun, wenn die Möglichkeiten vor Ort beschränkt sind?
Dann benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung und evtl. eine Halteverbotszone.
Um für Sie eine Ausnahmegenehmigung zu erstellen, benötigen wir einen Antrag auf Sondernutzung oder einen formlosen schriftlichen Antrag den sie uns mit folgenden Angaben schriftlich, per Post, per Fax oder per E-Mail zusenden können:
- Name, Anschrift, Rufnummer, Faxnummer, eMail-Adresse
- Umzugsdatum
- Dauer des Umzugs mit Angabe der Uhrzeit von … bis …
- Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten evtl. Skizze
- Genaue Angabe des Umzugortes (Straße und Hausnummer)
- Benötigen sie eine mobile Halteverbotszone, damit der Platz für Ihr Umzugsfahrzeug frei bleibt
Wissenswertes zum Antrag:
Sie sollten den Antrag nach Möglichkeit mindestens 14 Tage vor dem Umzugstermin schriftlich stellen, da bei einer nötigen Haltverbotszone diese 4 Tage (also 96 Stunden) vor dem Umzugstermin eingerichtet werden muss. Die genauen Informationen dazu erhalten sie mit unserer Genehmigung.
Gebühren bei:
Verkehrsberuhigter Bereich / eingeschränktes Haltverbot / Bewohnerparkplätze
1-3 Tage 15 Euro
bis 1 Woche 30 Euro
bis 2 Wochen 50 Euro
bis 4 Wochen 80 Euro
Fußgängerzone / Kurzzeitparkplätze
1-3 Tage 20 Euro
bis 1 Woche 50 Euro
bis 2 Wochen 80 Euro
bis 4 Wochen 100 Euro
Einrichten einer Haltverbotszone (Sondernutzungsgenehmigung) pro Umzug 60 Euro
Für das Einrichten einer mobilen Haltverbotszone werden zusätzliche Gebühren fällig, welche sich nach den jeweiligen Gebührensätzen der durchführenden Firmen richten. Für die Organisation der Firmen ist der Antragsteller selbst zuständig.