Stadt Kempten Wirtschaft & Verkehr Verkehr & Mobilität Sondernutzung in öffentlichen Flächen Umzug

Umzug durchführen - Wohnungswechsel

Sie ziehen um und benötigen dazu ein Umzugsfahrzeug – Was tun, wenn die Möglichkeiten vor Ort beschränkt sind?
Dann benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung und evtl. eine Halteverbotszone.

Um für Sie eine Ausnahmegenehmigung zu erstellen, benötigen wir einen Antrag auf Sondernutzung oder einen formlosen schriftlichen Antrag den sie uns mit folgenden Angaben schriftlich, per Post, per Fax oder per E-Mail zusenden können:

  • Name, Anschrift, Rufnummer, Faxnummer, eMail-Adresse
  • Umzugsdatum
  • Dauer des Umzugs mit Angabe der Uhrzeit von … bis …
  • Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten evtl. Skizze
  • Genaue Angabe des Umzugortes (Straße und Hausnummer)
  • Benötigen sie eine mobile Halteverbotszone, damit der Platz für Ihr Umzugsfahrzeug frei bleibt

Wissenswertes zum Antrag:

Sie sollten den Antrag nach Möglichkeit mindestens 14 Tage vor dem Umzugstermin schriftlich stellen, da bei einer nötigen Haltverbotszone diese 4 Tage (also 96 Stunden) vor dem Umzugstermin eingerichtet werden muss. Die genauen Informationen dazu erhalten sie mit unserer Genehmigung.

 

Gebühren bei:
Verkehrsberuhigter Bereich / eingeschränktes Haltverbot / Bewohnerparkplätze
1-3 Tage                15 Euro
bis 1 Woche           30 Euro
bis 2 Wochen         50 Euro
bis 4 Wochen         80 Euro

 

Fußgängerzone / Kurzzeitparkplätze
1-3 Tage                20 Euro
bis 1 Woche           50 Euro
bis 2 Wochen         80 Euro
bis 4 Wochen       100 Euro

 

Einrichten einer Haltverbotszone (Sondernutzungsgenehmigung) pro Umzug 60 Euro

 

Für das Einrichten einer mobilen Haltverbotszone werden zusätzliche Gebühren fällig, welche sich nach den jeweiligen Gebührensätzen der durchführenden Firmen richten. Für die Organisation der Firmen ist der Antragsteller selbst zuständig.

Mehr Weniger lesen
Sie haben Fragen?

Nutzen Sie bitte unser Kontaktformular

Adresse:

Stadt Kempten (Allgäu)
Rathausplatz 22
87435 Kempten (Allgäu)

Behördennummer (0831) 115:

alle Behördeninformationen unter einer Nummer, besetzt Montag bis Freitag 7.30 - 18.00 Uhr

Termine nur nach Vereinbarung:

Termin buchen

Weitere Informationen erhalten Sie von:

Tel. 0831 2525-6687
Tel. 0831 2525-6684