Umschreibung von außerhalb bei der Stadt Kempten (Allgäu)
Bei der Umschreibung von außerhalb handelt es um Fahrzeuge, die bisher nicht bei der Stadt Kempten (Allgäu) zugelassen waren. Sie sind nach Kempten (Allgäu) umgezogen und müssen ihr Fahrzeug noch ummelden? Auch dann wird eine Umschreibung von außerhalb gemacht. In diesem Fall können Sie seit dem 01.01.2015 ihr bisheriges Fremdkennzeichen behalten.
Notwendige allgemeine Unterlagen :
- gültigen Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
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bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen:
Handels- bzw. Vereinsregisterauszug ggf. Gewerbeanmeldung (Ausweiskopie(n) vom/n Unterschriftsberechtigten; nicht älter als ein Jahr) - elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- SEPA-Kombimandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren
- Vollmacht, wenn die Zulassung im Auftrag erledigt wird (Ausweis des Bevollmächtigten)
- Bei Zulassung auf eine minderjährige Person ist die Einwilligung beider Elternteile bzw. Erziehungsberechtigten, die Vorlage beider Ausweise und die Benennung eines Zustellbevollmächtigten erforderlich.
Fahrzeugunterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung
- soweit vorgeschrieben Prüfbuch und Prüfprotokoll der letzten Sicherheitsprüfung
- bisherige Kennzeichenschilder
Gebührenrahmen:
ca. 37,10 - 57,00 EUR