Schule
aktualisiert am 17.05.2022
Pädagogische Willkommensgruppen an Schulen für Ukrainische Schülerinnen und Schüler
An fünf verschiedenen Standorten haben nach den Osterferien pädagogische Willkommensgruppen begonnen. Diese Gruppen sind bereits voll. Das staatliche Schulamt versucht noch weiter Gruppen zu organisieren.
Wer Fragen zu den Willkommensgruppen hat oder sich dafür auf eine Warteliste setzten lassen möchte, kann sich an das staatliche Schulamt wenden unter E-Mail: willkommen-ke@lra-oa.bayern.de
Zuschuss für Schulbedarf über Bildungspaket (Bildung und Teilhabe)
Aus dem Bildungspaket können geflüchtete Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine (gilt auch für Willkommesgruppen) einen Zuschuss für Schulbedarf bekommen. Um den Ablauf so einfach wie möglich zu halten, gibt es bis 31.05.22 folgendes Verfahren:
Geflüchtete Familien aus der Ukraine mit Anspruch auf Sozialleistungen können im vereinfachten Verfahren einen Zuschuss für Schulbedarf beantragen.
Dafür muss eine Schulbescheinigung im Amt für Integration abgeben werden. Schulbescheinigung und Kontodaten können auch im Briefkasten eingeworfen werden.
Nach Prüfung durch die Sachbearbeiter wird der Betrag auf das angegebene Konto oder als Barauszahlung gewährt.
Darüber hinaus stehen den Geflüchteten weitere Leistungen über das Bildungspaket auf Antrag zu. Weitere Informationen finden Sie >>hier
Schulpflicht
Für die geflüchteten Kinder aus der Ukraine besteht erst nach 3 Monaten eine allgemeine Schulpflicht. Somit steht es den Eltern frei zu entscheiden, ob sie ihre Kinder bereits jetzt in den Willkommensklassen anmelden, oder die Kinder evtl. weiterhin an Online-Unterricht ihrer ukrainischen Schule teilnehmen.
Lernmaterial für Schüler*innen
Erste-Hilfe-Wortschatz für den Start Deutsch | Ukrainisch | Englisch | Russisch
https://klett-sprachen.pim.red/_files_media/downloads/9783126740203_WillkommenBeiUns_DL.pdf
Zugang zu ukrainischen Schulbüchern
https://lib.imzo.gov.ua/yelektronn-vers-pdruchnikv/