Übernahme von Elternbeiträgen
Gemäß § 90 SGB VIII kann der Elternbeitrag auf Antrag ganz oder teilweise übernommen werden, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihr Kind in einer kommunalen Einrichtung, in der Kita eines freien Trägers oder bei einer Tagespflegeperson betreut wird.