Übernahme von Elternbeiträgen für den Besuch einer Kindertageseinrichtung
Sie können die Gebühren/Beiträge für die Kindertagesstätte (Krippe, Kindergarten und Hort) nicht bezahlen und erhalten eine der folgenden Sozialleistungen?
- Bürgergeld (Jobcenter)
- Wohngeld (Wohngeldstelle)
- Kinderzuschlag (Familienkasse)
- Sozialhilfe oder Grundsicherung (SGB XII)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Amt für Integration)
Dann stellen Sie einen Antrag bei der Stadt Kempten (Allgäu) - Kostenstelle des Amtes für Kindertagesstätten, Schulen und Sport.
Das Antragsformular und den Buchungsbeleg finden Sie unter Downloads.
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen vollständig beim Amt für Kindertagesstätten, Schulen und Sport Kempten (Allgäu) ein:
- Antragsformular vollständig ausgefüllt und von allen Sorgeberechtigten unterschrieben
- Buchungsbeleg (ausgefüllt und unterschrieben von der Kindertagesstätte)
- vollständigen Sozialleistungsbescheid
Eine Übernahme der Gebühren/Beiträge für die Kindertagesstätte kann grundsätzlich erst ab dem Monat der Antragstellung erfolgen.
Sie erhalten keine Sozialleistungen? Eventuell haben Sie trotzdem einen Anspruch auf Übernahme der Gebühren einer Kindertageseinrichtung. Bitte wenden Sie sich telefonisch an die Kostenstelle.
Die zuständigen Kolleginnen erreichen Sie unter der E-Mailadresse kostenstelle.kindertagesbetreuung@kempten.de oder direkt telefonisch.
Die Zuständigkeit in der Sachbearbeitung richtet sich nach den Nachnamen der Kinder:
- A – H Frau Heine (0831 2525-5427)
- I – Sch Frau Yilmaz (0831 2525-5430)
- Sci – Z Frau Köllemann (0831 2525-5428)