Trinkwasser
Die Versorgung mit dem wichtigsten Lebensmittel ist für viele selbstverständlich. Man wird sich über den Stellenwert des Wassers oft erst dann bewusst, wenn es einmal nicht mehr wie gewohnt aus dem Wasserhahn kommt. Die allgemeine Wasserversorgung ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge und im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit Pflichtaufgabe der Gemeinden.
Öffentliche Wasserversorgung
Die öffentliche Wasserversorgung im Stadtgebiet wird zu einem großen Teil durch das Kemptener Kommunalunternehmen wahrgenommen. Für die Stadtteile Hirschdorf, Hinterbach, Zollhaus, Kollerbach und vereinzelte Anwesen im Norden Kemptens übernimmt der Wasserbeschaffungsverband Hirschdorf diese Aufgabe.
Private Wasserversorgung
Abgelegene Anwesen im Außenbereich, welche nicht an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen sind und bei denen ein Anschluss nicht ohne weiteres möglich ist, können sich über einen Hausbrunnen selbst mit Wasser versorgen. Jedoch sind auch hier zum Schutz der menschlichen Gesundheit die hohen Anforderungen an die Trinkwasserqualität zu erfüllen. Möchten Sie eine Trinkwasserversorgungsanlage auf Ihrem Grundstück errichten oder eine bestehende Anlage sanieren, halten Sie in jedem Fall Rücksprache mit dem Wasserwirtschaftsamt Kempten und dem Gesundheitsamt des Landratsamtes Oberallgäu. Das Bohren nach Grundwasser und die Errichtung einer Trinkwasserversorgungsanlage bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis und ist bei uns zu beantragen.
Wasserschutzgebiete
Die Wasserrechtsbehörden sind verpflichtet, Gewässer, die für die öffentliche Wasserversorgung von besonderer Bedeutung sind, durch die Festsetzung von Wasserschutzgebieten vor nachteiligen menschlichen Einwirkungen zu schützen. Hierzu werden für den umgebenden Bereich von öffentlichen Trinkwassergewinnungsanlagen Verordnungen erlassen, in denen verschiedene, über den allgemeinen Gewässerschutz hinausgehende Handlungsbeschränkungen festgesetzt werden (Wasserschutzgebiets-Verordnung). In der Stadt Kempten (Allgäu) existiert heute ein Wasserschutzgebiet, welches mit Verordnung von 1982 festgesetzt wurde. Dieses Wasserschutzgebiet befindet sich im Nordosten des Stadtgebiet und schützt die Trinkwassergewinnungsanlage Leubas des Kemptener Kommunalunternehmens. Die Verordnung zu diesem Wasserschutzgebiet befindet sich zur Zeit in der Überarbeitung.