Stadt Kempten Kempten erleben Kultur & Unterhaltung Kulturförderung in Kempten Förderprogramm Impulsförderung Themenförderung

Impulsförderung: Themenförderung

 

Ein vorgegebenes Thema individuell umsetzen!

Themenförderung: Das sollten Sie wissen!

Aktuell haben wir keine Themenförderung im Angebot!
 

Hinweis: Über eine Themenförderung können in der Regel einmalige Vorhaben bezuschusst werden.
Hier finden Sie eine Kurzfassung der Richtlinien. Bitte lesen Sie sich unbedingt vor der Antragstellung die ausführlichen Förderrichtlinien durch.

Mit der Impulsförderung (Themenförderung) möchte die Stadt Kempten Anreize setzen und Möglichkeiten schaffen, die Kulturlandschaft weiterzuentwickeln. Ziel ist es, Kultureinrichtungen und Kulturschaffenden kreative Freiräume zu bieten und einen Umgang mit städtischen und gesamtgesellschaftlichen Chancen und Herausforderungen zu finden sowie Anreize für die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger am kulturellen Leben zu setzen.

Antragsberechtigt sind nicht-städtische, kulturelle Akteure. Dies können sein:

  • natürliche Personen
  • juristische Personen, wie z.B. Vereine

Antragstellende verpflichten sich zur Orientierung an den Mindesthonorarempfehlungen einschlägiger Verbände und Gewerkschaften.

Förderfähig sind Maßnahmen und Projekte zu einem gesetzten Schwerpunktthema, das sich jeweils aus aktuellen Herausforderung der Kulturarbeit oder/ und der Umsetzung des Kulturentwicklungskonzeptes ableitet. Beispiele hierfür können die KunstNacht, kulturelle Bildung oder Digitalisierung sein.

Themenförderungen sind optional, nicht obligatorisch und können sich von Jahr zu Jahr unterscheiden. Detaillierte Fördervorgaben werden von der Kulturverwaltung rechtzeitig veröffentlicht; diese orientieren sich an den – durch den Stadtrat der Stadt Kempten (Allgäu) – beschlossenen Kulturförderrichtlinien.

Die Finanzierungsart der Themenförderung wird in einem Themenjahr gesondert veröffentlicht.

Themenförderungen sind in der Regel fristgebunden; über diese wird rechtzeitig informiert.

Anträge müssen fristgerecht und vollständig eingehen.
Bei der Beantragung ist das von der Kulturverwaltung bereitgestellte Online-Formular (siehe Kachel "Antrag auf Themenförderung stellen!" am Ende der Seite) zu verwenden. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann der Antrag postalisch eingereicht werden.

Liegt die Zuschussgewährung der Stadt Kempten (Allgäu) unter der beantragten Zuschusshöhe, ist von den Antragstellenden vor Erteilung des finalen Zuwendungsbescheids ein angepasster Finanzierungsplan vorzulegen.

Die Vergabe der Impulsförderung (Themenförderung) erfolgt im Rahmen der im Haushalt für die Impulsförderung zur Verfügung stehenden Gesamtmittel, die durch den Stadtrat beschlossen wurden.
 
Über Anträge auf Impulsförderung entscheidet ab einer Projektsumme in Höhe von 2.500 EUR eine eigens gebildete Jury. Über Anträge mit einer Fördersumme unter 2.500 EUR entscheidet die Kulturverwaltung.
 
Die Jury wird zweimal jährlich, jeweils nach den Vergaberunden, einberufen und vergibt die vom Stadtrat für diesen Bereich bewilligten Gesamtmittel.
 
Die Jury wird von der Kulturverwaltung einberufen und setzt sich aus bis zu 7 Personen mit entsprechender kultureller Sachkompetenz zusammen und wird von der Kulturverwaltung berufen.

Förderungen müssen evaluiert werden.

Dafür ist ein Verwendungsnachweis einzureichen. I.d.R. besteht dieser aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Buchungsliste). Hier ist das von der Kulturverwaltung bereitgestellte Online-Formular (siehe Kachel "Verwendungsnachweis für Themenförderung stellen!“ am Ende der Seite) zu verwenden. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann der Nachweis postalisch eingereicht werden.

Der Verwendungsnachweis muss fristgerecht und vollständig eingehen.

Ohne Verwendungsnachweis für den vorherigen Zuschuss werden keine nachfolgenden Zuschüsse ausbezahlt.

Zuschüsse können gekürzt werden, wenn sich die Voraussetzungen für die Förderung gravierend geändert haben, z. B. durch die Verbesserung der Einnahmesituation, Bildung von Rücklagen, Verzögerung der Maßnahme, Nichtverwendung der Mittel für den vorgesehenen Zweck, oder wenn die Förderung durch unrichtige oder unvollständige Angaben erlangt wurde.

Die Zuwendung ist zu erstatten, soweit ein Zuwendungsbescheid nach Verwaltungsverfahrensrecht (vgl. insbesondere Art. 48, 49 und 49a BayVwVfG) oder anderen Rechtsvorschriften mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen oder widerrufen oder sonst unwirksam wird. Eine Rückzahlung der gewährten Fördermittel kann die Stadt Kempten (Allgäu) insbesondere im Falle der Nicht- bzw. nicht sachgemäßen Verwendung der gewährten Zuwendungen, der Nichtvorlage der Mittelverwendungsnachweise sowie der Übermittlung von unrichtigen Angaben verlangen.

Antrag auf Themenförderung stellen!

Hier finden Sie alles, was Sie für Ihren Antrag auf Themenförderung benötigen.

Aktuell haben wir keine Themenförderung im Angebot!

Verwendungsnachweis für Themenförderung erstellen!

Hier finden Sie alles, was Sie im Anschluss an die Förderung für den Verwendungsnachweis benötigen.

Aktuell haben wir keine Themenförderung im Angebot!

Förderbeispiele Themenförderung

Hier finden Sie eine Übersicht geförderter Maßnahmen aus der Themenförderung der letzten Jahre.

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Hilfe und Beratung

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