Tanzverbot am Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag 

23.03.2023

Nach den Bestimmungen des Bayerischen Feiertagsgesetzes sind am Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag öffentliche Tanzveranstaltungen untersagt. Am Karfreitag sind zusätzlich Sportveranstaltungen und in Räumen mit Schankbetrieb musikalische Darbietungen jeder Art verboten. 

Das betrifft die Tage:

Gründonnerstag, 06.April 2023

Karfreitag, 07. April 2023

Karsamstag, 08. April 2023

 

Tanzveranstaltungen und alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, sofern bei ihnen nicht der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist. 

Diese Schutzbestimmungen des Feiertagsgesetzes gelten am Karfreitag und Karsamstag jeweils von Mitternacht zu Mitternacht. Am Gründonnerstag beginnt der Schutz des stillen Tages um 02.00 Uhr.
 

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