Stadt Kempten Kempten erleben Kultur & Unterhaltung Kulturförderung in Kempten Förderprogramm Strukturförderung

Strukturförderung

 

Stabilität für kulturelle Grundversorger!

Die Strukturförderung erhalten professionelle Kultureinrichtungen, Vereine und Organisationen zur Erfüllung regelmäßiger kultureller Aufgaben von besonderer öffentlicher Bedeutung. Auch etablierte Festivals und mehrtägige, regelmäßig stattfindende Kunst- und Kulturprojekte können diese Förderung beantragen.

Strukturförderung: Das sollten Sie wissen!

Hier finden Sie eine Kurzfassung der Richtlinien. Bitte lesen Sie sich unbedingt vor der Antragstellung die ausführlichen Förderrichtlinien durch.

Die Strukturförderung ist eine institutionelle Förderung. Sie dient der Grundsicherung nicht-städtischer Kultureinrichtungen, Vereine und anderer Organisationen, die aufgrund der Qualität und Regelmäßigkeit ihrer Angebote eine tragende Rolle für das Kemptener Kulturleben spielen.

Die Stadt Kempten verfolgt damit das Ziel, die Planungssicherheit für Kulturschaffende zu verbessern, die Stabilität der Institutionen zu gewährleisten und einen Beitrag zur kulturellen Grundversorgung der Bürgerinnen und Bürger zu leisten.

Die kulturelle Infrastruktur der Stadt Kempten (Allgäu) wird dadurch gleichermaßen gefestigt wie auch weiterentwickelt; dies trägt zur Attraktivität Kemptens als Kulturstadt bei. 

Antragsberechtigt sind nicht-städtische, als gemeinnützig anerkannte Kultureinrichtungen und -vereine. Sie erfüllen folgende Kriterien:

  • Der Antragsteller hat seinen Sitz in Kempten und leistet dort seit mindestens drei Jahren einen kontinuierlichen Beitrag zur kulturellen Grundversorgung.
  • Dem Antrag auf Strukturförderung ist in den letzten drei Jahren mindestens eine Projektförderung durch die Stadt Kempten vorausgegangen. (Ausnahmen von dieser Regel können im Einzelfall nach Prüfung getroffen werden.)
  • Der Antragsteller verpflichtet sich zur Orientierung an den Mindesthonorarempfehlungen einschlägiger Verbände und Gewerkschaften.

Förderungswürdig sind ausschließlich Kultureinrichtungen und -vereine, die eine Relevanz für Kempten und die Menschen vor Ort besitzen. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur kontinuierlichen kulturellen Grundversorgung. Dazu können auch Veranstaltende von Festivals und regelmäßig stattfindenden mehrtägigen Projekten zählen.

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:

  • Die geförderten Kulturorganisationen verstehen sich als sogenannte „Anchor Institutions/Urban Anchors“. Das heißt, als starke Akteure initiieren sie Kooperationen, teilen Ressourcen, stärken Netzwerke und unterstützen aktiv freie Vertreterinnen und Vertreter der lokalen Kulturszene. 
  • Die Förderung kultureller Teilhabe und die Kulturvermittlung in einer vielfältigen Stadtgesellschaft sind zentrale Aufgaben der betreffenden Kultureinrichtungen und -vereine.

Zudem müssen mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllt sein:

  • zeitgemäße Vermittlung des historischen Erbes Kemptens
  • innovative Angebote, um neue Zielgruppen zu erreichen
  • Erschließung neuer Orte als Kulturorte (z.B. Leerstand oder öffentlicher Raum)
  • Traditionen und Bräuche in die heutige Zeit transferieren
  • Auseinandersetzung mit stadt- und gesellschaftsrelevanten Fragen
  • diverse künstlerische Perspektiven sichtbar machen

Die Strukturförderung ist eine Festbetragsförderung, die nur bei einem Fehlbetrag erfolgen kann.

Neu! Die Sockelfinanzierung des Vereins, das regelmäßiges Kulturprogramm (wie Festivals oder Konzertreihen) und individuelle, laufende Ausgaben können jetzt aufeinander aufgebaut in einer Gesamtsumme bezuschusst werden.

Die Strukturförderung wird, vorbehaltlich der Haushaltslage der Stadt Kempten (Allgäu), i.d.R. für drei Jahre gewährt.

Eine alleinige Finanzierung durch die Stadt Kempten (Allgäu) ist nicht möglich. Es müssen zusätzlich Drittmittel eingebracht werden. Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.

Die Gewährung einer Strukturförderung ist nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel möglich. Ein Rechtsanspruch auf Förderung oder die Fortführung einer Förderung besteht nicht.
 

Der Antrag auf Strukturförderung bzw. auf Fortführung der Strukturförderung kann vom 15. Januar bis zum 15. April  für die folgende Haushaltsperiode eingereicht werden. Eine Antragsstellung ist i.d.R. alle drei Jahre möglich.

Der Antrag muss fristgerecht und vollständig eingehen. 

Bei der Beantragung ist das von der Kulturverwaltung bereitgestellte Online-Formular (siehe Kacheln "Erst-Antrag auf Strukturförderung stellen! bzw. "Antrag auf Fortführung stellen" am Ende der Seite) zu verwenden. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann der Antrag postalisch eingereicht werden. 

Liegt die Zuschussgewährung der Stadt Kempten (Allgäu) unter der beantragten Zuschusshöhe, ist von den Antragstellenden vor Erteilung des finalen Zuwendungsbescheids ein angepasster Finanzierungsplan vorzulegen.

Die Kulturverwaltung übernimmt die verwaltungsmäßige, betriebswirtschaftliche und fachliche Beurteilung der Anträge und formuliert eine Entscheidungsempfehlung.

Teil des Antragsverfahrens ist, im Falle eines Förderbedarfs über 7.500 Euro, die persönliche Vorstellung der Förderanfrage durch den Antragssteller im Ausschuss für Kultur und Stadttheater.

Über die Anträge und die erarbeiteten Beschlussvorschläge entscheidet der Ausschuss für Kultur und Stadttheater.

Mit der Gewährung einer Strukturförderung durch den Beschluss des Ausschusses für Kultur und Stadttheater ist eine Bilanzierung regelmäßig nach drei Jahren verbunden. Das heißt, neben einem kurzen Sachbericht werden die relevanten Jahresabschlüsse bzw. Einnahmen- Ausgabenrechnungen der geförderten Jahre eingereicht.

Der Verwendungsnachweis ist i.d.R. gleichzeitig der Antrag auf Fortführung der Strukturförderung und zum 15. Mai, alle drei Jahre, einzureichen. 

Hinweis für Erst-Anträge:
Bei der erstmaligen Gewährung eines Regelzuschusses wird die Bilanzierung nach einem Jahr durchgeführt. Über die Fortsetzung der Gewährung von Regelzuschüssen im Rahmen der Strukturförderung entscheidet nach der Bilanzierung der Ausschuss für Kultur und Stadttheater. 

Für den Verwendungsnachweis ist das von der Kulturverwaltung bereitgestellte Online-Formular (siehe Kachel "Antrag auf Fortführung der Strukturförderung stellen & Verwendungsnachweis erstellen!" am Ende der Seite) zu verwenden. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann der Nachweis postalisch eingereicht werden. 

Der Verwendungsnachweis muss fristgerecht und vollständig eingehen.

Ohne Verwendungsnachweis für den vorherigen Zuschuss werden keine nachfolgenden Zuschüsse ausbezahlt.

Zuschüsse können gekürzt werden, wenn sich die Voraussetzungen für die Förderung gravierend geändert haben, z. B. durch die Verbesserung der Einnahmesituation, Bildung von Rücklagen, Verzögerung der Maßnahme, Nichtverwendung der Mittel für den vorgesehenen Zweck, oder wenn die Förderung durch unrichtige oder unvollständige Angaben erlangt wurde.

Die Zuwendung ist zu erstatten, soweit ein Zuwendungsbescheid nach Verwaltungsverfahrensrecht (vgl. insbesondere Art. 48, 49 und 49a BayVwVfG) oder anderen Rechtsvorschriften mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen oder widerrufen oder sonst unwirksam wird. Eine Rückzahlung der gewährten Fördermittel kann die Stadt Kempten (Allgäu) insbesondere im Falle der Nicht- bzw. nicht sachgemäßen Verwendung der gewährten Zuwendungen, der Nichtvorlage der Mittelverwendungsnachweise sowie der Übermittlung von unrichtigen Angaben verlangen.

Erst-Antrag stellen!

Hier finden Sie alles, was Sie für einen Erst-Antrag auf Strukturförderung benötigen.

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Verwendungsnachweis und Antrag auf Fortführung stellen!

Hier finden Sie alles, was Sie für den Verwendungsnachweis & Antrag auf Fortführung der Förderung benötigen.

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Förderbeispiele Strukturförderung

Hier finden sie eine Übersicht der Strukturförderungen der letzten Jahre.

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Hilfe und Beratung

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