Stille Tage im November

23.10.2024

Das Rechts- und Standesamt weist darauf hin, dass an den stillen Tagen im November besondere Regelungen zum Schutz des Gedenkens und des ernsten Charakters dieser Tage gelten.

Die stillen Tage im Überblick:

  • Allerheiligen, 01.11.2024
  • Volkstrauertag, 17.11.2024
  • Buß- und Bettag, 20.11.2024
  • Totensonntag, 24.11.2024

gemäß den Bestimmungen des Bayerischen Feiertagsgesetzes öffentliche Tanzveranstaltungen und andere Unterhaltungsveranstaltungen verboten sind, sofern der ernste Charakter dieser Tage nicht gewahrt wird. Dies betrifft auch den Betrieb von Spielhallen und Geldspielgeräten in Gaststätten. Eine Befreiung, auch für Halloween-Veranstaltungen, ist nicht möglich. Die Schutzvorschriften gelten jeweils von 02:00 Uhr bis Mitternacht.

Zudem laden wir Sie herzlich zur jährlichen Totengedenkfeier am 1. November ein. Diese findet wie gewohnt sowohl auf dem Katholischen Friedhof als auch auf dem Zentralfriedhof statt:

  • Katholischer Friedhof: Beginn um 14:00 Uhr, mit Rosenkranz um 13:30 Uhr
  • Zentralfriedhof: Beginn um 15:00 Uhr vor der Aussegnungshalle, anschließend Gräbersegnung.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.

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