Stiften, Spenden und Vererben
Viele Menschen haben den Wunsch, mit den ihnen gegebenen Mitteln nachhaltig und gezielt Gutes zu tun. Gerne informieren und beraten wir Sie über die verschiedenen Möglichkeiten, finanzielle Zuwendungen oder Sachwerte in unsere Stiftungen einzubringen.
Weitere allgemeine Informationen zu Stiftungen erhalten Sie beim Deutschen Stiftungsverband.
Stiften bedeutet, Vermögen dauerhaft einem bestimmten Zweck zu widmen. Das in die Stiftung eingebrachte Vermögen bleibt für immer erhalten. Die jährlichen Erträge daraus werden für den festgelegten Zweck verwendet. Zum Beispiel für die Unterstützung von Kindern, Jugendlichen, alten und kranken Menschen, Tierschutz, Förderung von Bildung und Wissenschaft oder Kunst und Kultur. Stiftungen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, sind steuerbegünstigt.
Sie können auch eine Zustiftung in eine bereits bestehende Stiftung einfließen lassen. Dadurch wird das vorhandene Grundstockvermögen einer Stiftung vermehrt und Sie tragen dazu bei, langfristig mehr Menschen bzw. mehr Projekte zu unterstützen. Zustiftungen können steuerlich geltend gemacht werden.
Wir freuen uns über jede Spende, die wir entsprechend Ihrem Wunsch für den Stiftungszweck einer bereits bestehenden Stiftung oder einer Stiftungseinrichtung verwenden. Spenden können steuerlich geltend gemacht werden.
Überweisungen erbeten auf das Konto der Stadt Kempten:
Sparkasse Allgäu
IBAN: DE85 7335 0000 0000 000109
Im Verwendungszweck bitte den Namen der Stiftung angeben, z.B.
Katholische Waisenhaus-Stiftung, Spende
Sie können gemeinnützige Stiftungen oder deren Einrichtungen zu Ihrem Erben oder Vermächtnisnehmer bestimmen. Diese sind von der Erbschaftssteuer befreit. Wir übernehmen auch Aufgaben wie Testamentsvollstreckung oder Grabpflege. Gerne informieren wir Sie ausführlich über die Möglichkeiten, unsere Stiftungen zu unterstützen