Sterbefall in Kempten (Allgäu)
Bei einem Sterbefall ist sofort ein Arzt zur Leichenschau zu verständigen. Die Anzeige aller Sterbefälle muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt erfolgen. Die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung und der Leichenschauschein müssen mitgebracht werden.
Für die Beurkundung eines Sterbefalls benötigen wir normaler Weise die Geburtsurkunde des/der Verstorbenen, seine/ihre Heiratsurkunde sowie ggf. das Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des Ehepartners.
Für allgemeine Informationen zur Beerdigung steht die Friedhofsverwaltung der Stadt Kempten (Allgäu) unter (0831) 2525-3042 und die Bestattungsinstitute zur Verfügung.