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Neubaugebiet Halde - Sondervergabe von Wohnbaugrundstücken

 

Sehr geehrte Kaufinteressentinnen und Kaufinteressenten,

ausschließlich auf der Webseite der Stadt Kempten (Allgäu) www.kempten.de/halde erfolgt eine

                                     

   

            Sondervergabe von Baugrundstücken des ersten Vergabeabschnitts - Neubaugebiet Halde

 

            Teilnahmezeitraum

            von   Dienstag, den 27.05.2025  

            bis    Dienstag, den 17.06.2025   

 

 

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Bitte nehmen Sie sich die Zeit und lesen die nachfolgenden Punkte aufmerksam und vollständig durch. Im Teilnahmeformular müssen Sie bestätigen, diese „gelesen, verstanden und akzeptiert“ zu haben. Bei Fragen, wenden Sie sich bitte telefonisch an Herrn Stolpe oder nutzen Sie das Kontaktformular.

 

 

                                  Verfahrensablauf und Informationen zur Sondervergabe:

 

 

1. Sondervergabe

In dieser Sondervergabe ermittelt die Stadt Kempten (Allgäu) neue Erwerber für die Baugrundstücke

Parzellen 17, 19 und 21 des ersten Vergabeabschnitts - Neubaugebiet Halde.

Eine Kaufpreis- und Grundstücksübersicht finden Sie weiter unten.

 

Dringend zu beachten:

  • Die Parzellen 17 und 19 werden von den aktuellen Grundstückseigentümern unter Einbezug der Stadt Kempten (Allgäu) weiterveräußert. Auf die nachfolgend zwingend einzuhaltenden Punkte 7 und 8 wird verwiesen.
  • Parzelle 21 wurde von der Stadt Kempten (Allgäu) zurück erworben und gilt zum Zeitpunkt der Sondervergabe wieder als Grundstücksbesitzerin. Folglich wird dieses Baugrundstück direkt von der Stadt Kempten (Allgäu) erworben. Da die Stadt Kempten (Allgäu) zum Zeitpunkt der Sondervergabe noch nicht wieder Grundstückseigentümerin der genannten Parzelle sein wird, können sich Abweichungen zum nachfolgenden Punkt 8 ergeben. 
  • Sämtliche Kosten und Nebenkosten des Grundstückserwerbs sind durch die neuen Eigentümer zu tragen.
  • Die Veräußerungs- und Vertragsbedingungen werden von der Stadt Kempten (Allgäu) bestimmt.

 

Für die Baugrundstücke gelten

 

 

2. Zur Teilnahme zugelassener und ausgeschlossener Personenkreis

An der Teilnahme zur Sondervergabe sind ausschließlich Privatpersonen zugelassen.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind

  • Personen, welche innerhalb der vergangenen zehn Jahre ab Beginn der Sondervergabe bereits ein Wohnbaugrundstück von der Stadt Kempten (Allgäu) erworben haben.
  • Geschäftsunfähige, Bauträger, Immobiliengesellschaften, Juristische Personen, Unternehmen (die Gebäude für Dritte erstellen), sowie Makler (für nicht private Zwecke) und dergleichen.

 

 

3. Ausschluss der mehrfachen Teilnahme

Im Teilnahmeformular haben Sie die Möglichkeit Erwerber als auch Miterwerber (Haken setzen) anzugeben.

Jede Person darf nur einmal an der Sondervergabe teilnehmen. Unabhängig davon, ob diese Person als Erwerber oder Mitbewerber benannt ist. Es gelten die Bestimmungen von Punkt 2.6 des Leitfaden: Bewerbungs- und Vergabeverfahren – Neubaugebiet Halde

 

Wichtig:

Sollten (Ehe-)Partner beabsichtigen den Grundstückskauf gemeinsam durchzuführen, wird dazu angehalten zusammen als Erwerber u. Miterwerber teilzunehmen. Die Beurkundung des Kaufvertrags und Eintragung ins Grundbuch erfolgt ausschließlich mit den Personen, welche auf Grundlage des Teilnahmeformulars im schriftlichen Kaufangebot aufgeführt sind. Nachträglich andere/weitere Personen mit aufzunehmen oder getrennte Teilnahmen zusammenzuführen wird ausdrücklich ausgeschlossen

 

 

4. Energetische Bauverpflichtung

Bei einem Grundstückserwerb gehen Sie die verbindliche Verpflichtung ein, mindestens die Bebauung im energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 gemäß KfW (oder höher) umzusetzen. Ausgeschlossen ist ein niedrigerer energetischer Standard; z.B. Effizienzhaus 55 gemäß KfW. Die Verpflichtung zur energetischen Bauweise wird im Kaufvertrag mit aufgenommen und ist nach Abschluss der Bebauung verpflichtend nachzuweisen. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung besteht für die Stadt Kempten (Allgäu) ein Rückkaufsrecht.

 

 

5. Teilnahmeformular und Verfahrensablauf

Im Teilnahmeformular haben Sie die Möglichkeit Ihre verbindliche Kaufabsicht anzumelden. Die Vergabekriterien sowie der vom Liegenschaftsausschuss der Stadt Kempten (Allgäu) beschlossene Punktekatalog kommen nicht zur Anwendung.

Sollte es mehr als einen Kaufinteressenten für ein Baugrundstück geben, wird die Zuweisung nach Ablauf der Teilnahmefrist unter notarieller Aufsicht ausgelost. Sofern das Kaufinteresse an mehr als einem der Baugrundstücke besteht, können Sie eine Rangfolge angeben. Nach dieser erfolgt die Auslosung und Vergabe.

Sollten Sie nicht direkt ausgelost werden, bleiben Sie als Nachrücker vermerkt. Bei der Angabe einer Rangfolge wird für Nachrücker das Warten auf ein bestimmtes Baugrundstück ausgeschlossen. Geben Sie deswegen nur Baugrundstücke an, welche Sie im Fall einer Zuweisung auch verbindlich erwerben wollen.

 

 

6. Zeitlicher Ablauf und Fristen

Bei der Sondervergabe handelt es sich um ein beschleunigtes Vergabeverfahren. Nehmen Sie deswegen bitte nur an der Sondervergabe teil, wenn Sie die finanziellen Mittel zum Grundstückserwerb gemäß den in Punkten 7 und 8 beschriebenen zeitlichen Abläufen bereitstellen können.

Damit der Weiterverkauf der Bauparzellen 17 und 19 zeitnah erfolgen kann, werden Anträge auf Fristverlängerungen grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Nichteinhaltung der Punkte 7 und 8 gilt die Teilnahme an der Sondervergabe als zurückgenommen und das Baugrundstück wird einem Nachrücker zum Kauf angeboten. 

In Ausnahmefällen behält sich die Stadt Kempten (Allgäu) das Recht vor, von diesen Fristen abzuweichen.

 

 

7. Kaufangebot

Sollte Ihnen nach Ablauf der Teilnahmefrist ein Baugrundstück zugewiesen werden, wird Ihnen dies umgehend an die in Ihrem Teilnahmeformular angegebenen E-Mail-Adresse mitgeteilt.

Innerhalb von 2 Wochen nach Mitteilung der Zuweisung sind eine unterschriebene Erklärung der Annahme des Kaufangebots im Original sowie die im Kaufangebot aufgeführten Angaben und Informationen zur Erstellung des notariellen Kaufvertrags fristgerecht bei der Stadt Kempten (Allgäu) Amt für Wirtschaft- und Stadtentwicklung - Abteilung Liegenschaften, Kronenstraße 8, 87435 Kempten (Allgäu) einzureichen; z.B. durch persönliche Abgabe; Postbrief [Postlaufzeit bedenken]. 

Mit der fristgerechten Zusage erteilen Sie der Stadt Kempten (Allgäu) den Auftrag, den notariellen Kaufvertrag erstellen zu lassen und bestätigen, den Grundstückskauf verbindlich abschließen zu wollen.

 

 

8. Abschluss des Kaufvertrags

Die mit Annahme des Kaufangebots einzureichenden Angaben und Informationen sowie persönliche Daten aus Ihrem Teilnahmeformular werden an das Notariat weitergeleitet. Dieses erstellt anschließend einen Entwurf des Kaufvertrags.

Wurde der Entwurf an Sie zugestellt, gilt eine 14-tägige Wartefrist, vor deren Ablauf keine Beurkundung stattfinden kann.

Während dieser Frist vereinbart die Stadt Kempten (Allgäu) einen verbindlichen Termin zur notariellen Beurkundung. Die Erwerber haben sich an diesen Termin zu richten, welcher grundsätzlich spätestens 2 Wochen nach Ablauf der genannten Wartefrist durchgeführt wird.

Der Kaufvertrag muss folglich spätestens 4 Wochen nach Erhalt des Entwurfs beurkundet werden. 

 

 

Das Teilnahmeformular finden Sie im angegebenen Zeitraum unter Online Formulare (Am Desktop rechts; am Handy etwas weiter unten verlinkt).

Öffnet sich der Teilnahmebogen nicht direkt, aktualisieren Sie bitte die Seite oder drücken Sie erneut auf den Link. Erst wenn "Senden abgeschlossen" angezeigt wird und Sie eine Bestätigung per E-Mail erhalten haben, war Ihre Teilnahme erfolgreich.

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Kaufpreis- und Grundstücksübersicht der Sondervergabe

Vergleichen Sie bitte die Parzellennummern der Kaufpreisübersicht mit der nachfolgenden Grundstücksübersicht. 

Darstellungen von geplanten Bäumen, Verteilerkästen, Straßenbeleuchtung und Hydranten stellen nicht maßstabsgetreue Hinweise dar. Abweichungen von den tatsächlichen Errichtungen sind möglich.

Die Lage des Vilsweg können Sie HIER ebenso wie eine Computeranimation des Neubaugebiets Halde (Stand 2020) HIER aufrufen.

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Amt für Wirtschaft- und Stadtentwicklung - Abteilung Liegenschaften
Kronenstraße 8
87435 Kempten (Allgäu)

Behördennummer (0831) 115:

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