Sondernutzung auf öffentlichen Flächen
Sie möchten gerne…
...einen Kran, Baugerüst, Materiallager oder einen Bauschuttcontainer auf öffentlichen Flächen aufstellen?
...Warenauslagen vor Ihrem Ladenlokal aufstellen?
...vor Ihrer Gaststätte oder Ihrem Restaurant eine Außenbestuhlung errichten?
...Plakatwerbung, Banner oder Transparente für Ihre Veranstaltung anbringen?
...einen Informationsstand oder eine Promotion anmelden?
...einen Umzug durchführen?
...durch ein Hinweisschild auf Ihren Gewerbebetrieb hinweisen?
Dann benötigen Sie vor Beginn eine Sondernutzungserlaubnis für den Gebrauch der öffentlichen Fläche (Straße, Gehweg, Parkplatz). Welche Anträge Sie dabei stellen müssen und was für Voraussetzungen zu erfüllen sind, finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.
-Kräne, Baugerüst, Materiallager oder einen Bauschuttcontainer
-Werbung mittels Plakaten, Transparenten (Banner)
Möchten Sie Anlagen errichten, die fest mit dem Gebäude oder dem Boden verbunden sind (z.B. Werbeanlagen, Automaten, Reklamesäulen, Reklamemasten, Hinweisschilder, Treppenanlagen, Vordächer, Markisen, Lichtschächte, Leitungen und Injektionsanker), wenden Sie sich bitte an das Bauverwaltung- und Bauordnungsamt.