Sondergenehmigungen für Parken
In bestimmten Einzelfällen kann von den herrschenden Park- und Straßennutzungsregeln in der Stadt Kempten eine Ausnahme erteilt werden.
Ausnahmemöglichkeiten gibt es in den Bereichen:
-Parken für Behinderte Menschen
-Ausnahmegenehmigungen für Handwerker
-Ausnahmegenehmigungen für Soziale Dienste
-Sondergenehmigungen für Ärzte