Sondergenehmigungen für Parken
In bestimmten Einzelfällen kann von den herrschenden Park- und Straßennutzungsregeln in der Stadt Kempten eine Ausnahme erteilt werden.
Ausnahmemöglichkeiten gibt es in den Bereichen:
- Parken für Behinderte Menschen
- Ausnahmegenehmigungen für Handwerker
- Ausnahmegenehmigungen für Soziale Dienste
-Sondergenehmigungen für Ärzte
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Adresse:
Stadt Kempten (Allgäu)
Rathausplatz 22
87435 Kempten (Allgäu)
Behördennummer (0831) 115:
alle Behördeninformationen unter einer Nummer, besetzt Montag bis Freitag 7.30 - 18.00 Uhr
Termine nur nach Vereinbarung:
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Schneider
Tel. +49 831 2525-6683