Kostenfreie Schülerbeförderung
Das Amt für Kindertagesstätten, Schulen und Sport prüft, ob der Schüler einen Anspruch auf eine kostenlose Beförderung hat. Kostenlose Beförderung heißt: Die Stadt Kempten übernimmt die Kosten für die Busfahrkarte (vollständig oder teilweise). Ein Anspruch besteht, sofern der Schüler in Kempten wohnt und der Schulweg über 2 km (1.-4. Klasse) oder mehr als 3 km (5.-10. Klasse) aufweist.
Es kann allerdings auch unterhalb der Km-Grenze eine kostenlose Beförderung erfolgen, sofern der Schulweg als besonders gefährlich oder beschwerlich eingestuft wird - dies wird von uns geprüft - oder wenn eine dauernde Behinderung des Schülers vorliegt. Dies ist durch ein schriftliches Attest zu belegen.
Unter „Schulweg“ ist die Distanz zwischen Wohnung und Schule zu verstehen, welche zu Fuß zurückgelegt wird.
Sofern einer der oben genannten Punkte zutrifft, kann ein Erfassungsbogen (liegt auch im Schulsekretariat aus) eingereicht werden. Wichtig hierbei ist, dass der Erfassungsbogen den Schulstempel trägt und von der jeweiligen Schule unterschrieben ist.
Für Schüler ab der 11. Klasse besteht nur dann die Möglichkeit einer kostenlosen Beförderung, wenn der Schulweg über 3 km liegt UND die Eltern Bürgergeld erhalten oder Kindergeld für mindestens 3 Kinder beziehen. In diesem Fall werden die vollen Kosten übernommen.
Sofern die Eltern kein Arbeitslosengeld /Kindergeld erhalten, werden nur die Kosten übernommen, die über der Familienbelastungsgrenze von 490 € liegen.