Bewerbung zur Aufnahme in die Schöffenvorschlagsliste
In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zurzeit werden daher in allen Städten Bayerns Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten unabhängigen Wahlausschuss die Schöffen gewählt werden.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.
Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen finden Sie nebenstehend.
Vorgeschlagene Personen, die bis Ende Dezember 2023 keine Benachrichtigung von ihrer Wahl zum Schöffen erhalten haben, müssen davon ausgehen, dass sie nicht gewählt worden sind.
Sie können Ihre Vorschläge bis 15. März 2023 schriftlich an uns richten oder bei folgender Stelle persönlich abgeben:
Stadt Kempten (Allgäu)
– Amt für BürgerService –
Rathausplatz 22
87435 Kempten (Allgäu)
Für Rückfragen stehen wir gerne persönlich oder telefonisch unter unserem telefonischen BürgerService 115 zur Verfügung.