Schöffen gesucht!
16.01.2023
In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Bayerns Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.
Die vorgeschlagenen Personen müssen deutsche Staatsangehörige sein und sollen
1. zum 01. Januar 2024 das 25. Lebensjahr vollendet haben
2. zum 01. Januar 2024 das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
3. in Kempten (Allgäu) wohnhaft sein
Die Stadt Kempten hat insgesamt 196 Personen in ihre Schöffenliste aufzunehmen und dem Amtsgericht Kempten zu melden und bittet daher Personen, die an der Übernahme des Schöffenamtes interessiert sind, sich bis spätestens 15. März 2023 beim Amt für BürgerService zu melden.
Das Bewerbungsformular und weitere Informationen gibt es unter:
www.kempten.de/schoffenwahl
Bitte beachten Sie: Unsere Durchwahlen haben sich seit 23.10.2020 geändert.