Rückschnitt von Hecken, Bäumen und Sträuchern
19.09.2024
Immer wieder kommt es vor, dass Hecken, Bäume oder Sträucher von privaten Grundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. Die Stadt Kempten erklärt die Sach- und Rechtslage.
Wenn Hecken, Bäume oder Sträucher von privaten Grundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, ist es vor allem bei Regen oder Schneefall vielerorts nicht möglich, Geh- oder Radwege zu nutzen und die Fußgänger und Radfahrer müssen auf die Straße ausweichen. Bei Schneefall wird ein zügiges Räumen erschwert und es kann zu Beschädigungen an den Bepflanzungen und an den Räumfahrzeugen führen.
Das ist die Rechtslage: Gemäß Art. 29 Abs. 2 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes dürfen Anpflanzungen aller Art die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigen.
Durch Sichtbehinderungen ist die sichere Teilnahme am Straßenverkehr für die Verkehrsteilnehmer unter Umständen nicht mehr gewährleistet. Es werden oft wichtige Verkehrszeichen verdeckt. Hier sind die Grundstückseigentümer in der Pflicht! Führt ein solches Hindernis zu einem Unfall, muss der Eigentümer sogar damit rechnen, zu Schadenersatzzahlungen herangezogen zu werden.
Deshalb bittet die Stadt Kempten (Allgäu) alle Grundstückseigentümer zu prüfen, ob im Bereich ihrer Grundstücke über Geh- und Radwegen eine Höhe von 2,50 m und über Fahrbahnen eine Höhe von 4,50 m freigeschnitten ist.
Die Grundstückseigentümer haben auch dafür Sorge zu tragen, dass Anpflanzungen den öffentlichen Verkehrsraum nicht beeinträchtigen. Die Stadt Kempten (Allgäu) weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Bestimmungen ordnungswidrig handelt, wer durch Nichtschneiden von Bäumen, Hecken und Sträuchern die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs gefährdet. Bäume, Hecken und Sträucher sollten daher großzügig zurückgeschnitten werden.
In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September ist es nicht erlaubt, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Ganzjährig erlaubt sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, ist das Schneiden von Hecken und Bäumen das ganze Jahr über zulässig.
Zur Klärung, ob im Einzelfall eventuell Belange des Artenschutzes bzw. die Vorgaben der Baumschutzverordnung der Stadt Kempten (Allgäu) berührt sind, wenden Sie sich im Bedarfsfall vor Beginn der Maßnahme bitte an das Amt für Umwelt und Naturschutz der Stadt Kempten (Allgäu).
Für eventuelle Anfragen wenden Sie sich bitte an die Servicenummer der Stadtverwaltung: Telefon (0831) 115, Montag–Freitag, 07:30 – 18:00 Uhr.
Bitte beachten Sie: Unsere Durchwahlen haben sich seit 23.10.2020 geändert.