Stadt Kempten Kempten erleben Kultur & Unterhaltung Kulturförderung in Kempten Förderprogramm Impulsförderung Raumförderung

Impulsförderung: Raumförderung

 

Kulturbegegnungen ermöglichen!

Raumförderung: Das sollten Sie wissen!

Hinweis: Die Raumförderung ist ein veranstaltungsbezogener Mietzuschuss.
Hier finden Sie eine Kurzfassung der Richtlinien. Bitte lesen Sie sich unbedingt vor der Antragstellung die ausführlichen Förderrichtlinien durch.

Ziel der Raumförderung ist es Aufführungen, Ausstellungen und verschiedenste kulturelle Veranstaltungen in städtischen Veranstaltungsräumen finanziell zu unterstützen.

Förderfähige Veranstaltungen müssen folgende Kriterien zwingend erfüllen:

  • Sie haben einen kulturellen oder künstlerischen Schwerpunkt.
  • Sie finden in städtischen Veranstaltungsräumen statt.
  • Sie haben keine Gewinnerzielungsabsicht.
     

Beispiele für förderfähige Veranstaltungen:

  • Theateraufführungen
  • Konzerte
  • Kleinkunst
  • Lesungen
  • Tanzperformances
  • Ausstellungen
  • Podiumsdiskussionen
  • und mehr …

Antragsberechtigt sind nicht-städtische, kulturelle Akteure. Dies können sein:

  • natürliche Personen
  • juristische Personen, wie z.B. Vereine

Antragstellende verpflichten sich zur Orientierung an den Mindesthonorarempfehlungen einschlägiger Verbände und Gewerkschaften.

Förderfähig sind Veranstaltungen, die Angebote der kulturellen Grundversorgung in Kempten sinnvoll ergänzen und einen erkennbaren Beitrag zur kulturellen Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger leisten. 

Die Veranstaltung muss in einem Veranstaltungsort im Stadtgebiet Kemptens stattfinden.

Raumförderungen können mit 75 Prozent der Anmietungskosten und maximal 2.500 Euro bezuschusst werden. Pro Jahr und Antragstellerin bzw. Antragsteller können maximal zwei Anträge bewilligt werden.
 

Anträge auf Raumförderung können laufend eingereicht werden; jedoch spätestens bis 3 Monate vor Projektbeginn. Die Bearbeitungszeit kann i.d.R. bis zu 6 Wochen umfassen. 

Anträge müssen fristgerecht und vollständig eingehen. 

Bei der Beantragung ist das von der Kulturverwaltung bereitgestellte Online-Formular (siehe Kachel "Antrag auf Raumförderung stellen!" am Ende der Seite) zu verwenden. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann der Antrag postalisch eingereicht werden. 

Liegt die Zuschussgewährung der Stadt Kempten (Allgäu) unter der beantragten Zuschusshöhe, ist von den Antragstellenden vor Erteilung des finalen Zuwendungsbescheids ein angepasster Finanzierungsplan vorzulegen.
 

Die Vergabe der Impulsförderung (Raumförderung) erfolgt im Rahmen der im Haushalt für die Impulsförderung zur Verfügung stehenden Gesamtmittel, die durch den Stadtrat beschlossen wurden.

Über Anträge mit einer Fördersumme unter 2.500 EUR entscheidet die Kulturverwaltung.

Hinweis: Eine Förderung ist grundsätzlich immer nur vorbehaltlich der Haushaltslage möglich.

Förderungen müssen evaluiert werden. 

Im Falle der Raumförderung gilt die Abschlussrechnung des Veranstaltungsortes als Nachweis. 

Der Verwendungsnachweis muss fristgerecht und vollständig eingehen. 

Ohne Verwendungsnachweis für den vorherigen Zuschuss werden keine nachfolgenden Zuschüsse ausbezahlt.
 

Zuschüsse können gekürzt werden, wenn sich die Voraussetzungen für die Förderung gravierend geändert haben, z. B. durch die Verbesserung der Einnahmesituation, Bildung von Rücklagen, Verzögerung der Maßnahme, Nichtverwendung der Mittel für den vorgesehenen Zweck, oder wenn die Förderung durch unrichtige oder unvollständige Angaben erlangt wurde.

Die Zuwendung ist zu erstatten, soweit ein Zuwendungsbescheid nach Verwaltungsverfahrensrecht (vgl. insbesondere Art. 48, 49 und 49a BayVwVfG) oder anderen Rechtsvorschriften mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen oder widerrufen oder sonst unwirksam wird. Eine Rückzahlung der gewährten Fördermittel kann die Stadt Kempten (Allgäu) insbesondere im Falle der Nicht- bzw. nicht sachgemäßen Verwendung der gewährten Zuwendungen, der Nichtvorlage der Mittelverwendungsnachweise sowie der Übermittlung von unrichtigen Angaben verlangen.

Hilfe bei der Raumsuche

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Antrag auf Raumförderung stellen!

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