Neues Punktesystem ab dem 01.05.2014
Ab 01.05.2014 wird das bisherige Punktesystem durch das neue Fahreignungs-Bewertungssystem ersetzt und löst damit das bisherige Verkehrszentralregister in Flensburg ab.
Damit wird nicht nur die Bewertung der Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten neu geregelt, sondern es werden nur noch Verstöße erfasst, die sich unmittelbar auf die Verkehrssicherheit auswirken. Das soll dazu motivieren, das Fahrverhalten zu verbessern.
Für bisherige Eintragungen gelten in einer Übergangsfrist von 5 Jahren die alten Tilgungsfristen und die bereits ausgelösten Tilgungshemmungen. Es erfolgt ab 01.05.2014 eine Überführung der alten Punktestände in das neue System.
Punktestand am Zuordnung im Fahreignungs-Bewertungs-
30.04.2014 system am 01.05.2014
1-3 > 1 Vormerkung
4-5 > 2 Vormerkung
6-7 > 3 Vormerkung
8-10 > 4 Ermahnung
11-13 > 5 Ermahnung
14-15 > 6 Verwarnung
16-17 > 7 Verwarnung
18 und mehr > 8 Entziehung
Zukünftig wird es nur noch 3 Punktekategorien geben.
1 Punkt:
schwere Ordnungswidrigkeiten (Tilgungsfrist 2,5 Jahre)
2 Punkte:
besonders schwere Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis (Tilgungsfrist 5 Jahre)
3 Punkte:
Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis (Tilgungsfrist 10 Jahre)
Die Tilgungsfrist beginnt für alle Verstöße einheitlich mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheides oder des Urteils. Punkte entstehen am Tattag und werden zur Berechnung des Punktestandes herangezogen, bis die Tilgungsfrist abgelaufen ist.
Die Tilgungshemmung entfällt, d.h. ein neuer Verstoß führt nicht mehr dazu, dass ein bereits eingetragener Verstoß länger gespeichert bleibt.
Wie bisher, sind auch bei dem neuen Fahreignungs-Bewertungssystem drei Maßnahmenstufen vorgesehen.
1-3 Punkte:
Vormerkung im Fahreignungsregister. Hierbei erfolgt keine Unterrichtung an den Betroffenen.
4-5 Punkte:
Schriftliche Ermahnung des Fahrerlaubnisinhabers durch die Fahrerlaubnisbehörde. Hinweis, dass freiwillig ein Fahreignungsseminar besucht werden kann bei dem ein Punkterabatt von 1 Punkt gewährt wird.
6-7 Punkte:
Schriftliche Verwarnung des Fahrerlaubnisinhabers durch die Fahrerlaubnisbhörde. Hinweis, dass die Fahrerlaubnis bei Erreichen von 8 Punkten entzogen wird. Ein Fahreignungsseminar kann freiwillig besucht werden, hierfür wird jedoch kein Punkterabatt gewährt.
ab 8 Punkte:
Entzug der Fahrerlaubnis
Begleitpersonen im Rahmen des Begleiteten Fahrens ab 17 Jahren dürfen zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis mit nicht mehr als einem Punkt im Fahreignungsregister belastet sein.
Weitere Informationen zum neuen Fahreignungs-Bewertungssystem >> Bundesministrium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Der Punktestand kann beim Kraftfahrt-Bundesamt abgefragt werden dafür steht ein Online-Antrag unter Verwendung des neuen Personalausweises und ein Formular bereit.