Punktesystem seit dem 01.05.2014
Es gibt 3 Punktekategorien:
1 Punkt:
schwere Ordnungswidrigkeiten (Tilgungsfrist 2,5 Jahre)
2 Punkte:
besonders schwere Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis (Tilgungsfrist 5 Jahre)
3 Punkte:
Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis (Tilgungsfrist 10 Jahre)
Die Tilgungsfrist beginnt für alle Verstöße einheitlich mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheides oder des Urteils. Punkte entstehen am Tattag und werden zur Berechnung des Punktestandes herangezogen, bis die Tilgungsfrist abgelaufen ist.
Die Tilgungshemmung entfällt, d.h. ein neuer Verstoß führt nicht mehr dazu, dass ein bereits eingetragener Verstoß länger gespeichert bleibt.
Im Fahreignungs-Bewertungssystem sind drei Maßnahmenstufen vorgesehen:
1-3 Punkte:
Vormerkung im Fahreignungsregister. Hierbei erfolgt keine Unterrichtung an den Betroffenen.
4-5 Punkte:
Schriftliche Ermahnung des Fahrerlaubnisinhabers durch die Fahrerlaubnisbehörde. Hinweis, dass freiwillig ein Fahreignungsseminar besucht werden kann bei dem ein Punkterabatt von 1 Punkt gewährt wird.
6-7 Punkte:
Schriftliche Verwarnung des Fahrerlaubnisinhabers durch die Fahrerlaubnisbehörde. Hinweis, dass die Fahrerlaubnis bei Erreichen von 8 Punkten entzogen wird. Ein Fahreignungsseminar kann freiwillig besucht werden, hierfür wird jedoch kein Punkterabatt gewährt.
ab 8 Punkte:
Entzug der Fahrerlaubnis
Begleitpersonen im Rahmen des Begleiteten Fahrens ab 17 Jahren dürfen zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis mit nicht mehr als einem Punkt im Fahreignungsregister belastet sein.
Weitere Informationen zum Fahreignungs-Bewertungssystem >> Bundesministrium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Der Punktestand kann direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt abgefragt werden dafür steht ein Online-Antrag unter Verwendung des neuen Personalausweises und ein Formular bereit.