Stadt Kempten Rathaus & Politik Die Kommune Stadtverwaltung Verwaltungsstruktur Referat Recht, Finanzen und Sicherheit - Wolfgang Klaus Rechts- und Standesamt Prostitution

Prostitution in Kempten

Seit dem 01.07.2017 gilt das neue Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG). Die wichtigsten Regelungen sind eine Anmeldepflicht für Prostituierte und eine Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe. Die Anmeldung ist verbunden mit einem Informations- und Beratungsgespräch und setzt eine gesundheitliche Beratung voraus (vgl. § 10 ProstSchG).

1. Prostituierte:

Prostituierte müssen sich vor Aufnahme der Tätigkeit dort anmelden, wo sie ihre Tätigkeit überwiegend ausüben. Dies gilt für Selbständige und Angestellte. 

Die Anmeldung für Prostituierte, die überwiegend im Stadtgebiet Kempten (Allgäu) ihre Tätigkeit ausüben, ist beim Rechts- und Standesamt, Abt. Ordnungsaufgaben, Rathausplatz 22, II. Stock vorzunehmen.

Zwingende Voraussetzung für die Anmeldung ist die erfolgte Teilnahme an einer gesundheitlichen Beratung, welche beim Staatlichen Gesundheitsamt Oberallgäu, Dienststelle Kempten, Sandstraße 10, durchgeführt wird.

Bestandteil der Anmeldung ist ein Informations- und Beratungsgespräch. Dieses wird erst nach Terminvereinbarung durchgeführt, ggf. unter Hinzuziehung eines Dolmetschers.

2. Prostitutionsstätten (z.B. Bordellbetriebe):

Für den Betrieb einer Prostitutionsstätte (z.B. Bordell) ist eine Erlaubnis nach dem ProstSchG notwendig. Hierfür ist ein Antrag einzureichen.

Anzeige und Antragstellung sind beim Rechts- und Standesamt, Abt. Ordnungsaufgaben, Rathausplatz 22, II. Stock vorzunehmen.

Kosten:
Der gesetzliche Gebührenrahmen für die Erteilung einer Prostitutionsstätte bewegt sich zwischen 500,00 und 50.000,00 EUR und hängt vom Umfang des Verwaltungsaufwandes mit der Erlaubniserteilung ab.

3. Sperrbezirksverordnung

Für das Stadtgebiet gilt die Sperrbezirksverordnung der Regierung von Schwaben vom 28.05.1985. Dies legt fest, dass es im Gebiet der Stadt Kempten (Allgäu) verboten ist, der Prostitution nachzugehen. Ausgenommen hiervon sind einzelne, in § 2 der Verordnung aufgeführte Teilgebiete. Siehe hierzu die gesamte Verordnung unter „Stadtrecht“.
 

Einen Ausschnitt der sperrbezirksfreien Bereiche in der Innenstadt finden Sie hier.

 

 

Mehr Weniger lesen

Sie haben Fragen?
Nutzen Sie bitte unser


Kontaktformular


Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag:
8.00 - 12.00 Uhr
Montag zusätzlich:
14.30 - 17.30 Uhr
Mittwoch zusätzlich:
12.00 - 13.00 Uhr

Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung.


Postanschrift:
Stadt Kempten (Allgäu)
Rathausplatz 22
87435 Kempten (Allgäu)


Telefon (0831) 115:
alle Behördeninformationen unter einer Nummer, besetzt Montag bis Freitag 7.30 - 18.00 Uhr

Weitere Informationen erhalten Sie von:

Eva Mayr
0831 2525 - 3031, Fax -3035
eva.mayr@kempten.de
Rathausplatz 22, 2. OG, Zimmer 202
87435 Kempten (Allgäu)

Claudia Kutzner - Gesundheitsamt Oberallgäu (für die gesundheitliche Beratung)
08321 612 -867
claudia.kutzner@lra-oa.bayern.de
Sandstr. 10
87437 Kempten (Allgäu)