Promotionaktionen
Promotionaktionen
Sie wollen auf öffentlichen Flächen Promotionaktionen/Werbeveranstaltungen durchführen. Dann reichen Sie uns bitte den Antrag auf Sondernutzung oder einen formlosen Antrag schriftlich, per Post, per Fax oder per eMail ein.
Solche Promotionaktionen können wir nur für die am Ort ansässigen Gewerbetreibenden genehmigen. Die Werbemaßnahme darf nur unmittelbar vor dem Geschäftslokal und unter Berücksichtigung der platztechnischen Voraussetzungen stattfinden.
Wissenswertes zum Antrag:
Formloser schriftlicher Antrag mit folgenden Angaben:
- Name, Anschrift, Telefonnummer des Antragstellers
- Datum und Uhrzeit der Promotion
- Ort der Promotion
- Art und Umfang der Promotion
Gebühren:
Je nach Art und Umfang der Veranstaltung werden Verwaltungsgebühren in Höhe von 50 Euro bis 150 Euro je Aktionstag erhoben.