Stadt Kempten Kempten erleben Kultur & Unterhaltung Kulturförderung in Kempten Förderprogramm Impulsförderung Projektförderung

Impulsförderung: Projektförderung

 

Ideen verwirklichen!

Projektförderung: Das sollten Sie wissen!

Hinweis: Über eine Projektförderung können in der Regel einmalige Vorhaben bezuschusst werden.

Hier finden Sie eine Kurzfassung der Richtlinien. Bitte lesen Sie sich unbedingt vor der Antragstellung die ausführlichen Förderrichtlinien durch.

Die Projektförderung unterstützt einmalige kulturelle oder künstlerische Vorhaben, die das Kulturleben der Stadt bereichern. Sie schafft Freiräume für Kunst- und Kulturschaffende und setzt Impulse für eine aktive Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger am kulturellen Leben.

Diese beiden Kriterien müssen förderfähige Projekte erfüllen:

  • sie haben einen kulturellen oder künstlerischen Schwerpunkt
  • sie sind öffentlich (nicht beschränkt auf einen bestimmten Personenkreis)
     

Beispiele für förderfähige Projekte:

  • Workshops
  • Konzerte, Ausstellungen, Aufführungen und Lesungen
  • Projekte kultureller Bildung
  • Podiumsdiskussionen und Vorträge
  • interdisziplinäre Vorhaben
  • Netzwerkprojekte
  • Kunst im öffentlichen Raum

Antragsberechtigt sind nicht-städtische, kulturelle Akteure. Dies können sein:

  • natürliche Personen
  • juristische Personen, wie z.B. Vereine

Antragstellende verpflichten sich zur Orientierung an den Mindesthonorarempfehlungen einschlägiger Verbände und Gewerkschaften.

Förderfähig sind Projekte, die Angebote der kulturellen Grundversorgung in Kempten sinnvoll ergänzen, einen erkennbaren Beitrag zur kulturellen Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger leisten und die Kulturlandschaft Kemptens weiterentwickeln.

Weitere Kriterien werden in der Begutachtung des Antrags positiv bewertet:

  • zeitgemäße Vermittlung des historischen Erbes Kemptens
  • innovative Angebote, um neue Zielgruppen zu erreichen
  • Erschließung neuer Orte als Kulturorte (z.B. Leerstand oder öffentlicher Raum)
  • Traditionen und Bräuche in die heutige Zeit transferieren – Auseinandersetzung mit stadt- und gesellschaftsrelevanten Fragen
  • diverse künstlerische Perspektiven sichtbar machen

Sich wiederholende Projekte über 2.500 Euro können erneut beantragt und bewilligt werden. Voraussetzung ist eine programmatische Weiterentwicklung des ursprünglich geförderten Projekts.
 

Anträge kleine Projekte bis 2.500 Euro:

  • Die Förderung erfolgt als Vollfinanzierung.
  • Pro Jahr und Antragstellerin/Antragsteller können maximal zwei Anträge bis 2.500 Euro bewilligt werden.
     

Anträge große Projekte über 2.500 Euro:

  • Die Förderung beträgt maximal 80 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Der Höchstbetrag der Förderung beträgt 12.000 Euro.
  • Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.

Anträge kleine Projekte unter 2.500 Euro

  • Anträge können laufend eingereicht werden (jedoch bis spätestens drei Monate vor Projektbeginn).
  • Die Bearbeitungszeit kann i.d.R. bis zu sechs Wochen umfassen.
     

Anträge große Projekte ab 2.500 Euro

  • Anträge können jährliche vom 1. Juli bis zum 1. Oktober eingereicht werden. 
  • Die Bearbeitungszeit kann i.d.R. bis zu acht Wochen umfassen.

Anträge müssen fristgerecht und vollständig eingehen.

Bitte verwenden Sie das von der Kulturverwaltung bereitgestellte Online-Formular (siehe Kachel "Antrag auf Projektförderung stellen!" am Ende der Seite)! Nur in begründeten Ausnahmefällen kann der Antrag postalisch eingereicht werden.

Hinweis!
Falls die Zuschussgewährung der Stadt Kempten (Allgäu) unter der beantragten Zuschusshöhe liegt: Der finale Zuwendungsbescheid kann erst erteilt werden, nachdem Sie einen angepassten Finanzierungsplan vorgelegt haben!

Hinweis: Eine Förderung ist grundsätzlich immer nur vorhaltlich der Haushaltslage möglich.

Die Vergabe der Impulsförderung (Projektförderung) erfolgt im Rahmen der im Haushalt für die Impulsförderung zur Verfügung stehenden Gesamtmittel, die durch den Stadtrat beschlossen wurden.

Über Anträge auf Impulsförderung (Projektförderung) entscheidet ab einer Projektsumme in Höhe von 2.500 Euro eine eigens gebildete Jury. Über Anträge mit einer Fördersumme unter 2.500 Euro entscheidet die Kulturverwaltung.

Die Jury wird zweimal jährlich, jeweils nach den Vergaberunden, einberufen und vergibt die vom Stadtrat für diesen Bereich bewilligten Gesamtmittel. 

Die Jury wird von der Kulturverwaltung einberufen und setzt sich aus bis zu 7 Personen mit entsprechender kultureller Sachkompetenz zusammen und wird von der Kulturverwaltung berufen. 

Förderungen müssen evaluiert werden. Dafür ist ein Verwendungsnachweis einzureichen.

Hier ist das von der Kulturverwaltung bereitgestellte Online-Formular (siehe Kachel "Verwendungsnachweis für Projektförderung erstellen!" am Ende der Seite) zu verwenden. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann der Nachweis postalisch eingereicht werden.

Der Verwendungsnachweis muss fristgerecht und vollständig eingehen.

Ohne Verwendungsnachweis für den vorherigen Zuschuss werden keine nachfolgenden Zuschüsse ausbezahlt.

Zuschüsse können gekürzt werden, wenn sich die Voraussetzungen für die Förderung gravierend geändert haben, z. B. durch die Verbesserung der Einnahmesituation, Bildung von Rücklagen, Verzögerung der Maßnahme, Nichtverwendung der Mittel für den vorgesehenen Zweck, oder wenn die Förderung durch unrichtige oder unvollständige Angaben erlangt wurde.

Die Zuwendung ist zu erstatten, soweit ein Zuwendungsbescheid nach Verwaltungsverfahrensrecht (vgl. insbesondere Art. 48, 49 und 49a BayVwVfG) oder anderen Rechtsvorschriften mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen oder widerrufen oder sonst unwirksam wird.

Eine Rückzahlung der gewährten Fördermittel kann die Stadt Kempten (Allgäu) insbesondere im Falle der Nicht- bzw. nicht sachgemäßen Verwendung der gewährten Zuwendungen, der Nichtvorlage der Mittelverwendungsnachweise sowie der Übermittlung von unrichtigen Angaben verlangen.

Antrag auf Projektförderung stellen!

Hier finden Sie alles, was Sie für den Antrag auf Projektförderung benötigen.

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Verwendungsnachweis für Projektförderung erstellen!

Hier finden Sie alles, was Sie im Anschluss an Ihr Projekt für den Verwendungsnachweises benötigen.

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Förderbeispiele kleine Projekte

Hier finden sie eine Übersicht der geförderten kleinen Projekte der letzten Jahre.

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Förderbeispiele große Projekte

Hier finden sie eine Übersicht der geförderten großen Projekte der letzten Jahre.

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Hilfe und Beratung

Wir sind für Sie da. Nutzen Sie unseren Hilfebereich und unsere Beratungsangebote!

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