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Personenbeförderung in Kempten

Personenbeförderung

Taxen
Verkehr mit Taxen ist nach § 47 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel durchführt.


Mietwagen
Verkehr mit Mietwagen ist nach § 49 Abs. 4 PBefG die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die nur im ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt und die nicht Verkehr mit Taxen nach § 47 PBefG sind.
 

Benötigte Unterlagen:

  • Fachkundeprüfung bzw. gleichwertiger Eignungsnachweis
  • Vermögensübersicht, Eigenkapitalbescheinigung eines Wirtschaftsprüfers, Steuerberaters (Unterlagen dürfen nicht älter als ein Jahr sein)
  • Ggf. Gesellschaftervertrag oder Handelsregisterauszug
  • Ggf. Nachweis über das Beschäftigungsverhältnis der zur Führung der Geschäfte bestellten Person (Geschäftsführervertrag)
  • Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde (Belegart „O“) für den Antragsteller und ggf. für die zur Führung der Geschäfte bestellte Person Geschäftsführer/in) – nicht älter als drei Monate – (Beantragung bei der Wohnsitzgemeinde)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde für den Antragsteller und ggf. für die zur Führung der Geschäfte bestellten Person (Geschäftsführer/in) – nicht älter als drei Monate - (Beantragung bei der Wohnsitzgemeinde)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Unternehmen/den Unternehmer von der Stadt/Gemeinde, dem Finanzamt, der Krankenkasse sowie der Berufsgenossenschaft
  • Angaben über die Zahl, die Art, den Fahrzeughalter, das amtliche Kennzeichen, den Hersteller, Fahrgestell-Nr. und Sitzplätze der zu verwendenden Fahrzeuge
  • Aktueller Untersuchungsbericht der Hauptuntersuchung (inkl. BO-Kraft)
  • Erklärung, dass das Taxiunternehmen hauptberuflich betrieben wird (formlos)
  • Nachweis über den Betriebssitz (formlos)


Gebühren:

Taxi
Originalurkunde und Abschrift                                          180,00 EUR

Mietwagen
Originalurkunde und Abschrift (1. Fahrzeug)                       85,00 EUR
jedes weitere Fahrzeug                                                     44,00 EUR

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