Tanzverbot am Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag
14.03.2024
Das Rechts- und Standesamt der Stadt Kempten (Allgäu) informiert darüber, dass gemäß dem Bayerischen Feiertagsgesetz an folgenden Tagen bestimmte Einschränkungen gelten. Am Gründonnerstag, 28.03.2024, Karfreitag, 29.03.2024 und Karsamstag, 30.03.2024 sind gewisse Verbote zu beachten.
Nach den Bestimmungen des Bayerischen Feiertagsgesetzes sind öffentliche Tanzveranstaltungen und alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, sofern bei ihnen nicht der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist, an diesen Tagen verboten. Hierunter fällt auch der Betrieb von Spielhallen sowie von Geldspielgeräten in Gaststätten.
Am Karfreitag sind zusätzlich Sportveranstaltungen und in Räumen mit Schankbetrieb musikalische Darbietungen jeder Art verboten.
Diese Schutzbestimmungen des Feiertagsgesetzes gelten am Karfreitag und Karsamstag jeweils von Mitternacht zu Mitternacht. Am Gründonnerstag beginnt der Schutz des stillen Tages um 02.00 Uhr.
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