Obdachlosenunterbringung in Kempten
Hilfestellungen zur Vermeidung
Wenn Ihnen als Kemptener Bürger der Verlust Ihrer Wohnung, z.B. auf Grund einer Räumungsklage, droht und Sie - trotz Suche - keine neue Wohnung in Aussicht haben oder Sie bereits auf Grund eines plötzlichen Ereignisses obdachlos geworden sind, kann Ihnen Ihre Stadt verschiedene Hilfestellungen leisten.Sofern Ihnen, auf Grund welcher Umstände auch immer, Obdachlosigkeit droht, sollten Sie sich so bald als möglich mit dem Rechts- und Standesamt in Verbindung setzen.
Dort können dann Maßnahmen geprüft werden, damit Ihre Obdachlosigkeit vermieden werden kann. Außerdem können Sie sich dort zusätzlich über die Vielzahl der zur Verfügung stehenden Lösungsmöglichkeiten informieren. Entsprechendes gilt, wenn Sie auf Grund eines plötzlichen Ereignisses, z.B. Wohnungsbrand, bereits obdachlos geworden sind.
Für den Fall, dass sich keine andere Möglichkeit ergibt und Sie vorübergehend in eine Notunterkunft, das kann beispielsweise auch ein Wohncontainer sein, eingewiesen werden müssen, möchten wir Sie auf Folgendes hinweisen:
Eine Unterbringung durch die Stadt Kempten (Allgäu)ist immer nur eine vorübergehende Maßnahme. Die Notunterkunft muss daher nur den Mindestanforderungen einer menschenwürdigen Unterbringung genügen. Nach ständiger Rechtsprechung müssen bei einer Unterbringung im Rahmen der Obdachlosenfürsorge weitgehende Einschränkungen der Wohnansprüche hingenommen werden. Sie können keine "wohnungsmäßige Versorgung" verlangen.
Erforderliche Unterlagen
•Personalausweis oder Reisepass
•Nachweis des legalen Aufenthalts in Deutschland (Aufenthaltserlaubnis)
bei ausländischen Hilfe Suchenden
•Einkommensunterlagen
(Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, Bescheide über Arbeitslosengeld, -hilfe bzw. Nachweis über Beantragung von Arbeitslosengeld, -hilfe, letzte(r) Rentenbescheid / -mitteilungen, Nachweis über Bezug von Sozialhilfe bzw. Beantragung von Sozialhilfe, Nachweise über Krankengeld bzw. Beantragung von Krankengeld, Bescheid über Erziehungsgeld bzw. Nachweis über Beantragung von Erziehungsgeld, Kindergeldnachweis bzw. Nachweis über Beantragung von Kindergeld, usw.)
•Nachweise über Schulden
•Kreditverträge
•Pfändungen
•Nachweise über Unterhaltszahlungen
•Unterhaltsvereinbarungen
•Geeignete Unterlagen, aus welchen die akute Obdachlosigkeit ersichtlich wird; z. B. Räumungsklage, Räumungsurteil (Gerichtsbeschluss); Gerichtsvollziehermitteilung über Zwangsräumungstermin; sonstiger Nachweis über Unterkunftsverlust
•Sozialhilfeantrag (ggf.)
Art. 7 des Gesetzes über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz - LStVG): Befugnisse der Sicherheitsbehörden
Quelle und weitere Informationen:
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