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Niederschlagswasser und Siedlungsentwässerung

Niederschlag ist ein elementarer Bestandteil des natürlichen Wasserkreislaufs. 

Verdunsten, Versickern und Abfließen - das sind die Möglichkeiten, die Niederschlag hat, der in Form von Regen und Schnee auf die Erde fällt. Auf natürlichen, unbefestigten, bewachsenen Flächen wie einer Wiese verdunsten nahezu zwei Drittel des Niederschlagswassers. Etwa ein Viertel versickert im Untergrund, wird dabei gereinigt und trägt zur Grundwasserneubildung bei. Nur ein kleiner Teil des gefallenen Regens fließt oberflächig ab.

Durch die fortschreitende Bebauung werden zunehmend Flächen befestigt oder versiegelt, so dass deutlich weniger Niederschlagswasser verdunsten oder im Boden versickern kann. Der weitaus größte Anteil fließt auf der befestigten Oberfläche ab.

Regenwasser ist in der Regel sauber. Wenn jedoch Flächen, von denen Regenwasser abläuft, verunreinigt sind oder die Umgebungsluft stark belastet ist, kann auch ablaufendes Wasser verschmutzt werden. Der Gesetzgeber hat daher Niederschlagswasser, das auf bebauten oder befestigten Flächen anfällt und gesammelt abgeleitet wird, als Abwasser klassifiziert. 

 

Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser aus befestigten Flächen in ein Gewässer oder in das Grundwasser ist deshalb in der Regel erlaubnispflichtig und muss bei der Wasserrechtsbehörde beantragt werden. 

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