Kontakt
Ein Besuch der Ausländerbehörde ist nur noch mit einem vorab vereinbarten Termin möglich. Sie können Termine online über untenstehenden Link/QR-Code für die entsprechende Dienstleistung buchen. Nach der Buchung erhalten Sie eine Bestätigungsemail mit einem QR-Code sowie Termincode. Diesen benötigen Sie für den Check-In in unserem Eingangsbereich am Tag Ihres Termins.
Für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln bzw. bei Fragen bezüglich des Ausländerrechts oder Asylangelegenheiten kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular oder telefonisch:
- Kontaktformular
- Tel.-Nr.: 0831 2525-3370
Terminvereinbarung Ausländeramt / Einbürgerungsstelle
Zur persönlichen Vorsprache vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.
Niederlassungserlaubnis
Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet und erlaubt es in Deutschland zu arbeiten. Die Bearbeitung hierfür erfolgt im Ausländeramt der Stadt Kempten (Allgäu).
Um eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten, muss man in der Regel seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und weitere Voraussetzungen erfüllen - zum Beispiel seinen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehörigen eigenständig sichern, über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen und man darf keine Vorstrafen haben.
Unter Umständen kann eine Niederlassungserlaubnis auch ohne zeitliche Voraussetzungen erteilt werden, etwa für hochqualifizierte Zuwanderer.
Voraussetzungen
- der Lebensunterhalt (auch der von Familienangehörigen) muss eigenständig gesichert sein
- ausreichender Wohnraum
- ausreichende Deutschkenntnisse
- keine Vorstrafen (Straffreiheit)
- 5-jähriger Besitz der Aufenthaltserlaubnis
- Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet
bei kürzerem Besitz der Aufenthaltserlaubnis
In besonderen Fällen kann die Niederlassungserlaubnis bereits bei kürzerem Besitz der Aufenthaltserlaubnis oder sogar als erster Titel nach der Einreise erteilt werden.
→ Als erster Titel für Hochqualifizierte, z.B. Wissenschaftler mit besonderen Fachkenntnissen oder Lehrkräfte in herausgehobenen Funktionen.
→ Nach zwei Jahren für Absolventen deutscher Hochschulen
→ Nach 33 Monaten für Inhaber einer Blauen Karte EU
→ Nach etwa drei Jahren für ausländische Ehegatten von Deutschen; erfolgreich selbständig Tätige oder Asylberechtigte, wenn keine Voraussetzungen für Widerruf oder Rücknahme der Asylberechtigung vorliegt
bei längerem Besitz der Aufenthaltserlaubnis
Einen 7-jährigen Besitz der Aufenthaltserlaubnis benötigen Ausländer, denen aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt worden ist. Diese ist nicht auf einen Daueraufenthalt angelegt und darf nicht verlängert werden, wenn das Ausreisehindernis entfallen ist.