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Hinweis

  • Ausländerwesen → +49 831 2525-3371 (Herr Rupp) oder +49 831 2525-3372 (Frau Riegg)

Niederlassungserlaubnis

Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet und erlaubt es in Deutschland zu arbeiten. Die Bearbeitung hierfür erfolgt im Ausländeramt der Stadt Kempten (Allgäu).

Um eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten, muss man in der Regel seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und weitere Voraussetzungen erfüllen - zum Beispiel seinen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehörigen eigenständig sichern, über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen und man darf keine Vorstrafen haben.

Unter Umständen kann eine Niederlassungserlaubnis auch ohne zeitliche Voraussetzungen erteilt werden, etwa für hochqualifizierte Zuwanderer.

Voraussetzungen

  • der Lebensunterhalt (auch der von Familienangehörigen) muss eigenständig gesichert sein
  • ausreichender Wohnraum
  • ausreichende Deutschkenntnisse
  • keine Vorstrafen (Straffreiheit)
  • 5-jähriger Besitz der Aufenthaltserlaubnis
  • Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet

 

bei kürzerem Besitz der Aufenthaltserlaubnis

 In besonderen Fällen kann die Niederlassungserlaubnis bereits bei kürzerem Besitz der Aufenthaltserlaubnis oder sogar als erster Titel nach der Einreise erteilt werden.
 → Als erster Titel für Hochqualifizierte, z.B. Wissenschaftler mit besonderen Fachkenntnissen oder Lehrkräfte in herausgehobenen Funktionen.
 → Nach zwei Jahren für Absolventen deutscher Hochschulen
 → Nach 33 Monaten für Inhaber einer Blauen Karte EU
 → Nach etwa drei Jahren für ausländische Ehegatten von Deutschen; erfolgreich selbständig Tätige oder Asylberechtigte, wenn keine Voraussetzungen für Widerruf oder Rücknahme der Asylberechtigung vorliegt

 

bei längerem Besitz der Aufenthaltserlaubnis

 Einen 7-jährigen Besitz der Aufenthaltserlaubnis benötigen Ausländer, denen aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt worden ist. Diese ist nicht auf einen Daueraufenthalt angelegt und darf nicht verlängert werden, wenn das Ausreisehindernis entfallen ist.

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Öffnungszeiten:

Montag:         08.00 - 12.00 Uhr 
                     14.30 - 17.30 Uhr
Dienstag:       08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch:       08.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag:   08.00 - 12.00 Uhr
Freitag:          08.00 - 12.00 Uhr

► Auch außerhalb der Öffnungszeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.


Postanschrift:
Stadt Kempten (Allgäu)
Rathausplatz 22
87435 Kempten (Allgäu)

E-Mail:
auslaenderamt@kempten.de

Fax:
+49 831 2525 - 3375 

Telefon (0831) 115:
alle Behördeninformationen unter einer Nummer, besetzt Montag bis Freitag 7.30 - 18.00 Uhr

Weitere Informationen erhalten Sie von:

Herr Rupp +49 831 2525-3371 oder Frau Riegg +49 831 2525-3372
auslaenderamt@kempten.de
Rathausplatz 22
87435 Kempten (Allgäu)