Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges bei der Stadt Kempten (Allgäu)
Ihr Anliegen ist nur mit Termin möglich. Buchen Sie hier: Terminvereinbarung
Hierbei handelt es sich um die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges, welches weder im In- noch im Ausland zugelassen war.
Notwendige allgemeine Unterlagen für die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges
- gültigen Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
- bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen:
Handels- bzw. Vereinsregisterauszug ggf. Gewerbeanmeldung (Ausweiskopie(n) vom/n Unterschriftsberechtigten; nicht älter als ein Jahr) - elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- SEPA-Kombimandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren
- Vollmacht, wenn die Zulassung im Auftrag erledigt wird (Ausweis des Bevollmächtigten)
- Bei Zulassung auf eine minderjährige Person ist die Einwilligung beider Elternteile bzw. Erziehungsberechtigten, die Vorlage beider Ausweise und die Benennung eines Zustellbevollmächtigten erforderlich.
Fahrzeugunterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) im Original
Wenn das Neufahrzeug aus einem europäischen Mitgliedstaat stammt und keine Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. andere Zulassungsdokumente vom Hersteller ausgestellt wurden, ist zusätzlich folgendes vorlegen:
- Kaufvertrag bzw. Rechnung
- Bestätigung vom Händler, dass keine Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. andere Zulassungsdokumente erstellt bzw. beantragt wurden und dass die Fahrzeugidentifizierungsnummer am Fahrzeug mit den vorliegenden Fahrzeugpapieren abgeglichen wurde
Gebührenrahmen:
ca. 30,60 - 72,90 €